Bei Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz können Sie Ihr Darlehen während der Sollzinsfestschreibung grundsätzlich nicht kündigen. Die Vorfälligkeitsentschädigung wird von der Bank individuell berechnet und bedeutet, dass Sie der Bank den entstandenen Zinsausfallschaden erstatten.
Alles rund um eine Baufinanzierung