Visa-Umsatzreklamation

Haben Sie eine Reise oder Veranstaltung mit Ihrer Visa-Karte (Kreditkarte) gebucht, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfindet und möchten Ihr Geld erstattet bekommen?

Im 1. Schritt ist eine Klärung mit Ihrem Vertragspartner (Händler) erforderlich. Bitte beachten Sie, dass auch die Händler aktuell ein hohes Arbeitsaufkommen verzeichnen und haben Sie bzgl. einer Antwort entsprechend Geduld. Es gelten die Geschäftsbedingungen des Händlers - prüfen Sie diese bitte auf einen evtl. Erstattungsanspruch. Wenn Sie vom Händler eine Gutschriftszusage erhalten und diese nicht innerhalb von 15 Tagen (derzeit sind bis zu 30 Tage nicht unüblich) auf Ihrem Kartenkonto verbucht ist, können Sie eine Umsatzreklamation bei uns einreichen. Hierfür benötigen wir von Ihnen:

● Das Umsatzreklamationsformular mit dem Grund "Gutschrift nicht erhalten"
● Eine Kopie des Gutschriftsbeleges
● Eine Kopie der Buchungs- und Stornierungsbestätigung (wenn vorhanden)

Ohne eine Gutschriftszuage ist eine Rückrechnung des Umsatzes in der Regel nicht möglich.

Wir weisen darauf hin, dass jeder Einzelfall einer Prüfung unterliegt und eine Rückrechnung nicht garantiert werden kann. Die Buchung von Gutschriften erfolgt vorläufig und Wiederbelastungen sind möglich.

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