Wo finde ich Informationen zur Kirchensteuer?

Seit dem 01.01.2015 sind Finanzinstitute in Deutschland verpflichtet, die Kirchensteuer auf Kapitalerträge direkt einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen. Dieses gilt für alle Kunden, die einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören und in Deutschland steuerpflichtig sind. Dazu wird den Finanzinstituten die Religionszugehörigkeit ihrer Kunden einmal jährlich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verschlüsselt mitgeteilt.

Wenn Sie keiner Religionsgemeinschaft angehören, wird für Sie keine Kirchensteuer einbehalten. Sie brauchen dafür nicht tätig werden.

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