Bei einem Depotübertrag unter Eheleuten bzw. eingetragenen Lebenspartnern handelt es sich um einen unentgeltlichen Übertrag mit Gläubigerwechsel (Schenkung). Vorhandene Anschaffungsdaten werden übertragen. Dies gilt für Überträge zwischen folgenden Kontoverbindungen:
● vom Einzeldepot des einen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners auf das Einzeldepot des anderen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners
● vom Einzeldepot eines Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners auf das Gemeinschaftsdepot der Eheleute/eingetragenen Lebenspartner (oder umgekehrt)
Bei diesen Überträgen erfolgt eine Meldung durch das abgebende Institut an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt.