Wie erfasse ich eine Auslandsorder?

An den Börsenplätzen folgender Länder haben Sie die Möglichkeit, Ihre Orders online zu erteilen:

Australien
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Italien
Japan
Kanada
Niederlande
Schweden
Schweiz
Spanien
USA

Hierbei gilt das "Heimatbörsen-Prinzip". Dieses besagt, dass der Online-Handel an der Auslandsbörse nur möglich ist, wenn dort das gewünschte Wertpapier auch seinen Heimatbörsenplatz hat.

Ein Hinweis: An den Börsen folgender Länder können Sie Ihre Wertpapiergeschäfte in Landeswährung abwickeln lassen - sofern Sie über ein entsprechendes Währungsanlagekonto verfügen:

USA (US-Dollar - USD)
Kanada (Kanadische Dollar - CAD)
Großbritannien (Britische Pfund - GBP)
Australien (Australische Dollar - AUD)
Schweden (Schwedische Kronen - SEK)

Wählen Sie bei Orderaufgabe als Abrechnungskonto einfach das entsprechende Währungsanlagekonto aus.

Jetzt Auslandsorder erteilen

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