Wird eine General- oder Vorsorgevollmacht akzeptiert?

Eine General- oder Vorsorgevollmacht können wir berücksichtigen, wenn die beabsichtigte Vermögensangelegenheit eindeutig vom Umfang der Vollmacht erfasst ist und die Urkunde (bzw. Ausfertigung) bei jedem Auftrag im Original vorgelegt wird. Ein Online-Zugang ist daher ausgeschlossen. Des Weiteren ist für den Vollmachtnehmer eine Identitätsfeststellung bei der Deutschen Post AG erforderlich, sofern er noch nicht Kunde oder Bevollmächtigter bei comdirect ist.

Im Einzelfall entscheidet comdirect, ob und in welchem Umfang eine Vollmacht akzeptiert werden kann.


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