Was muss ich im Nachlassfall bei Auslandsbezug beachten?

Sobald ein Auslandsbezug vorliegt, kann die Auskehrung der Erbschaft nur nach Vorlage einer durch das Finanzamt ausgestellten Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgen.

Gemäß Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) § 20 Abs. 6 haftet die Bank, in deren Gewahrsam sich Vermögen des Erblassers befindet, für die Erbschaftsteuer.


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