Wie erfolgt die Besteuerung von Steuerausländern?

Steuerausländer sind in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Veräußerungsgewinne sowie alle Zinserträge werden ohne Abzug von deutschen Steuern gutgeschrieben. Dividenden von deutschen Kapitalgesellschaften unterliegen dem Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei Zahlungen ausländischer Gesellschaften wird ggf. Quellensteuer einbehalten.

Bitte klären Sie mit Ihrem ausländischen Wohnsitzfinanzamt, ob deutsche Steuern auf Ihre nationale Steuererhebung angerechnet werden können.

Die Meldung eines weiteren Steuerpflichtlandes ist über das Formular "Selbstauskunft zu weiteren Steuerpflichtländern" möglich.

Zur Selbstauskunft Steuerpflichtländer

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