Wie erfolgt die Besteuerung von Steuerausländern?

Steuerausländer sind in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Veräußerungsgewinne sowie alle Zinserträge werden ohne Abzug von deutschen Steuern gutgeschrieben. Dividenden von deutschen Kapitalgesellschaften unterliegen dem Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag. Bei Zahlungen ausländischer Gesellschaften wird ggf. Quellensteuer einbehalten.

Bitte klären Sie mit Ihrem ausländischen Wohnsitzfinanzamt, ob deutsche Steuern auf Ihre nationale Steuererhebung angerechnet werden können.

Die Meldung eines weiteren Steuerpflichtlandes ist über das Formular "Selbstauskunft zu weiteren Steuerpflichtländern" möglich.

Zur Selbstauskunft Steuerpflichtländer

Haben Sie gefunden, wonach Sie suchten?

Mit Ihrem Feedback tragen Sie dazu bei, die Suchergebnisse zu optimieren.

War das Ergebnis hilfreich?
Vielen Dank für Ihr Feedback! Mit Ihrer Antwort unterstützen Sie die Optimierung zukünftiger Suchergebnisse.

comdirect Chat

Informationen zur barrierefreien Nutzung des Chats

Dieser Chat hat ein Antwortzeitlimit von 90 Sekunden. Wenn Sie mehr Zeit benötigen, teilen Sie uns dies bitte zu Beginn des Chats mit, damit wir die Zeitbegrenzung deaktivieren können. Sie können den Chat verkleinern und die Seite weiterhin verwenden. Über neue Nachrichten werden Sie benachrichtigt.

Wir sind auch telefonisch sofort für Sie da: 04106 - 708 25 00