Alles über das Pfändungsschutzkonto: Wie funktioniert es und was muss ich wissen?

Girokonto in Pfändungsschutzkonto umwandeln:

Sie können Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen. Das P-Konto ist ein bereits bestehendes Einzel-Girokonto mit eingeschränkten Funktionen. Es wird als Guthaben-Konto geführt und ist trotz seines Namens ebenfalls durch Gläubiger pfändbar. Wird Ihr P-Konto gepfändet, erhalten Sie automatischen Pfändungsschutz in Höhe des Grundfreibetrags. Über diesen können Sie frei verfügen.

Informationen und Hinweise zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto):

Die Pfändung eines Kontos ist etwas, dass wir alle vermeiden wollen. Damit Sie sich vor einer Kontopfändung schützen können, stellen wir Ihnen einige Inhalte zum Thema bereit. Zudem stellen wir Ihnen Hinweise zur Verfügung, falls eine Pfändung eintreten sollte.

● Sofern Sie kein Girokonto bei comdirect – eine Marke der Commerzbank AG besitzen, wenden Sie sich an Ihre kontoführende Bank oder Sparkasse zwecks Einrichtung eines P-Kontos.

● Die Umwandlung in ein P-Konto ist nur für das Einzel-Girokonto einer natürlichen Person (Privatperson, Selbständige, Freiberufler) möglich.

● Jede natürliche Person darf nur ein P-Konto besitzen. Sie versichern uns gegenüber, dass Sie kein weiteres P-Konto besitzen. Das gilt sowohl für P-Konto bei comdirect als auch bei anderen Banken oder Sparkassen. Wir sind berechtigt bei der SCHUFA zu erfragen, ob ein P-Konto von Ihnen existiert.

● Bei der Umwandlung in ein P-Konto wird ein bestehender Dispositionskredit von uns gekündigt. Noch offene Beträge müssen von Ihnen kurzfristig ausgeglichen werden.

● Sämtliche zum Girokonto ausgegebenen und gegebenenfalls weitere vorhandene Kreditkarten werden gesperrt.

● Ihre Visa-Debitkarte oder die optionale girocard stehen Ihnen für Bargeldauszahlungen oder zum Bezahlen an Kassenterminals weiterhin zur Verfügung.

● Wird Ihr Guthaben auf dem P-Konto gepfändet, können Sie bis zur Höhe des monatlichen Pfändungsfreibetrages frei verfügen. Sofern Ihr Konto ein entsprechendes Guthaben aufweist, können Sie z. B. Überweisungen durchführen und anfallende Zahlungsverpflichtungen wie Miete, Versicherungen, Strom etc. begleichen.

● Eine Erhöhung des Freibetrages kann z. B. durch Schuldnerberatungen bescheinigt werden. Bescheinigungen sind im Original postalisch an unseren zentralen Posteingang zu versenden: Commerzbank AG, 60278 Frankfurt.

● Detaillierte Informationen zum P-Konto finden Sie auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände.

Beantragung der Umwandlung eines Pfändungsschutzkontos:

Gerne wandeln wir auf Antrag per Post ein bestehendes Girokonto in ein kostenloses Pfändungsschutzkonto (P-Konto) um. Bitte beachten Sie auch die weiteren Informationen zum P-Konto.

Die Rückumwandlung eines P-Kontos in ein Girokonto ohne Pfändungsschutz ist jederzeit formlos per Post möglich.

Weitere Informationen zum P-Konto

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