Was ist die Kontowechselhilfe?
Die Kontowechselhilfe gemäß der §§ 20 ff Zahlungskontengesetz (ZKG) wurde eingeführt, um dem Kunden den Wechsel seiner Kontoverbindung zu erleichtern. Die Banken sind dabei verpflichtet, alle notwendigen (und in § 22 ZKG aufgeführten) Daten für den Kontowechsel auszutauschen. Dieser Datenaustausch erfolgt bislang nicht automatisiert, sondern manuell durch die Banken auf dem schriftlichen Weg.
Die bisherige Bank sendet Informationen Ihrer Zahlungspartner (also Daueraufträge, Zahlungseingänge und Lastschriften der letzten 13 Monate) an das neue Institut und auch an den Verbraucher bzw. Kunden. Dieses ist u.a. dann verpflichtet, die aufgeführten Partner über die geänderte Bankverbindung zu informieren.