Wie wird ein Austritt aus der Kirche mitgeteilt?

Im Austrittsjahr bleibt Ihre Kirchensteuerpflicht auf Bankenebene bestehen. Eine Erstattung gezahlter Kirchensteuer kann ausschließlich durch Ihr Finanzamt erfolgen. Ab dem nächsten Jahr sind Sie vom automatischen Kirchensteuerabzug befreit, wenn uns der Austritt vom Bundeszentralamt für Steuern bestätigt wird.

Sind Sie nach dem 31.08. ausgetreten, senden Sie uns bitte einen entsprechenden Nachweis per Fax/Post. Wir werden anschließend eine Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern veranlassen und das übermittelte Kirchensteuermerkmal ab dem 01.01. des nächsten Jahres berücksichtigen.

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