Warum erfolgt die Aufforderung zur Aktualisierung der Kundendaten?
Sie haben bei uns persönliche Daten hinterlegt, die immer auf dem neusten Stand sein müssen. Gemäß Geldwäschegesetz (GWG §10, Abs. 1 Nr. 5, Allgemeine Sorgfaltspflichten) unterliegen alle Kreditinstitute regulatorischen Anforderungen, welche eine kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung und Aktualisierung der Kundendaten verlangen – und dabei haben Sie als unser Kunde oder Teilnehmer einer Kundenverbindung und Vertragspartner nach § 11 Abs. 6 GwG eine Mitwirkungspflicht.
Benötigen wir Ihre Unterstützung, haben wir Sie postalisch kontaktiert bzw. bitten wir Sie im Persönlichen Bereich Ihre Daten zu prüfen.
Bitte bestätigen Sie Ihre Daten in jedem Fall – auch wenn Ihre Daten korrekt und vollständig sind.
Sind Sie Kontoinhaber, sind wir ohne Rückmeldung gesetzlich verpflichtet, Ihre Konten und Karten bzw. Depots zu sperren und ggf. zu kündigen. Und das möchten wir natürlich vermeiden. Fehlt uns die Datenbestätigung/-aktualisierung eines Bevollmächtigten, wird lediglich der Zugang und eventuelle Karten des Bevollmächtigten gesperrt. Die Kontonutzung für den Kontoinhaber ist in diesem Fall nicht beeinträchtigt.