Wie kann ich wertlose Papiere ausbuchen lassen?
Sie haben die Möglichkeit, Wertpapiere gegenwertlos ausbuchen zu lassen. Bitte bedenken Sie, dass bei einer gegenwertlosen Ausbuchung sämtliche Ansprüche an diesen Wertpapieren unwiderruflich verloren gehen. Eine gegenwertlose Ausbuchung von Optionsscheinen und anderen Wertpapieren mit festgelegter Restlaufzeit ist nicht möglich.
Das erforderliche Formular finden Sie rechts. Bitte senden Sie das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben im Original per Post an:
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