Ergebnis

Veräußerungsgewinne durch Fremdwährungen unterliegen nicht der Abgeltungsteuer. Die Erträge sind ggf. im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben. Die Zinserträge, umgerechnet in Euro, auf dem Währungsanlagekonto sind abgeltungsteuerpflichtig.

Unser Hinweis: Der Verkauf von Fremdwährungsanleihen unterliegt der Abgeltungsteuer, einschließlich der Währungsgewinne bzw. -verluste.

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