Was passiert mit Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträgen bei einem Todesfall?
Lastschriften und Daueraufträge werden, Deckung vorausgesetzt und sofern keine anderslautenden Aufträge vorliegen, weiter ausgeführt.
Mitkontoinhaber und Bevollmächtigte haben weiterhin mit ihren eigenen Zugangsdaten Kontozugang und können online Aufträge erteilen.