Wie erfolgt im Todesfall die Meldung an das Finanzamt?
Liegt das Vermögen zum Todestag bei mindestens 5.000,00 Euro und ist das Sterbedatum bestätigt, wird von uns eine Meldung für das Finanzamt erstellt.
Konto-/Depotbevollmächtigte, Mitkontoinhaber und ausgewiesene Erben erhalten eine Kopie unserer Meldung an die Erbschaftsteuerstelle. Solange kein Erbnachweis vorliegt, erfolgt die Meldung auf Wunsch direkt an das Nachlassgericht.