Was muss ich im Nachlassfall bei Auslandsbezug beachten?
Sobald ein Auslandsbezug vorliegt, kann die Auskehrung der Erbschaft nur nach Vorlage einer durch das Finanzamt ausgestellten Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgen.
Gemäß Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) § 20 Abs. 6 haftet die Bank, in deren Gewahrsam sich Vermögen des Erblassers befindet, für die Erbschaftsteuer.