Wie kann ich einen rückwirkenden Freistellungsauftrag erteilen?

Die Erteilung des Freistellungsauftrages für das vorangegangene Steuerjahr ist bis 31. Januar des Folgejahres möglich. Nach diesem Datum ist eine rückwirkende Freistellung von Kapitalerträgen nicht mehr zulässig.

In diesem Fall können bereits abgeführte Steuern nur noch über Ihre Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Die entsprechenden Beträge entnehmen Sie Ihrer Jahressteuerbescheinigung. Wir stellen Ihnen die Bescheinigung in Ihrer elektronischen PostBox zur Verfügung.

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