Wie ändere ich die Veranlagung beim Freistellungsauftrag?
Wenn Sie einen gemeinsamen Freistellungsauftrag in einen Einzel-Freistellungsauftrag ändern möchten, senden Sie uns bitte das Formular "Freistellungsauftrag " per Post oder Fax. Sie finden dies online im Persönlichen Bereich unter Verwaltung > Steuerübersicht > Angaben zum Freistellungsauftrag. Wählen Sie hier bitte Freistellungsauftrag ändern und nutzen Sie anschließend den Link unter der Angabe Ihrer Veranlagung. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Höhe Ihres neuen Einzel-Freistellungsauftrags mindestens die aktuelle Inanspruchnahme des gemeinsamen Freistellungsauftrags abdeckt. Andernfalls ist eine Hinterlegung des neuen Freistellungsauftrags nicht möglich. In diesem Fall können Sie online den gemeinsamen Freistellungsauftrag auf den 31.12. diesen Jahres befristen und im Anschluss für das nächste Jahr einen Einzel-Freistellungsauftrag vormerken.
Im Jahr der Heirat können Sie bereits für das gesamte Kalenderjahr einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen. Bei Scheidung informieren Sie uns bitte, damit wir einen gemeinsamen Freistellungsauftrag rückwirkend auf den 31.12. des Vorjahres befristen.