Was ist bei einem Depotübertrag zwischen Eheleuten zu beachten?

Bei einem Depotübertrag unter Eheleuten bzw. eingetragenen Lebenspartnern handelt es sich um einen unentgeltlichen Übertrag mit Gläubigerwechsel (Schenkung). Vorhandene Anschaffungsdaten werden übertragen. Dies gilt für Überträge zwischen folgenden Kontoverbindungen:

● vom Einzeldepot des einen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners auf das Einzeldepot des anderen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners
● vom Einzeldepot eines Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners auf das Gemeinschaftsdepot der Eheleute/eingetragenen Lebenspartner (oder umgekehrt)

Bei diesen Überträgen erfolgt eine Meldung durch das abgebende Institut an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt.

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