Wann besteht Anspruch auf die Dividendenzahlung?

Anspruch auf die Dividendenzahlung inländischer Gesellschaften haben Sie, wenn Sie deren Aktien vor dem Ex-Tag erworben und bis zu diesem Tag gehalten haben. Bei einem Verkauf der Wertpapiere vor dem Ex-Tag entfällt Ihre Dividendenberechtigung.

Der Ex-Tag ist der Tag, ab dem Aktien ohne das Recht auf die Dividende des abgelaufenen Geschäftsjahres gehandelt werden. In den meisten Fällen ist der Ex-Tag der erste Börsenhandelstag nach der Hauptversammlung.

Derzeit bestehen zur Vermeidung der Verbreitung des Corona-Virus im Rahmen der besonderen Sicherheitsmaßnahmen Versammlungsbeschränkungen. Daher wurden bereits viele Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften abgesagt oder verschoben.

Voraussetzung für eine Dividendenzahlung ist jedoch der Beschluss auf der Hauptversammlung. Vor diesem Hintergrund kann es zu verspäteten Dividendenzahlungen kommen.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass die Dividende erst nach erfolgter Zahlung durch die Lagerstelle auf Ihrem Konto gutgeschrieben wird.

Auf der Website der jeweiligen Gesellschaft finden Sie im Bereich „Investor Relations“ ggf. weitere Informationen hierüber.

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