Kann ich noch iTAN nutzen?

Der Einsatz der iTAN ist aufgrund der EU-Regulierung im Rahmen der PSD2 (Zahlungsdiensterichtlinie 2) seit Mitte 2019 nicht mehr zulässig. Nutzen Sie bisher weder photoTAN noch mobileTAN, können Sie mit einer noch vorliegenden iTAN-Liste die aktivierung eines der TAN-Verfahren veranlassen, zur Freigabe von Transaktionen kann die Liste nicht mehr genutzt werden.

Tipp: Aktivieren Sie das mobileTAN- sowie photoTAN-Verfahren. So bleiben Sie flexibel, auch bei einem Nummer- oder Gerätewechsel.

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