Wo finde ich Informationen zur Abgeltungssteuer bei Währungsgeschäften?
Veräußerungsgewinne durch Fremdwährungen unterliegen nicht der Abgeltungsteuer. Die Erträge sind ggf. im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben. Die Zinserträge, umgerechnet in Euro, auf dem Währungsanlagekonto sind abgeltungsteuerpflichtig.
Unser Hinweis: Der Verkauf von Fremdwährungsanleihen unterliegt der Abgeltungsteuer, einschließlich der Währungsgewinne bzw. -verluste.