Strategie
Ziel des Fonds ist die Erwirtschaftung einer aktienähnlichen Rendite unter Einbezug von Nachhaltigkeitskriterien. Der Fonds legt mindestens 51 Prozent seines Vermögens in Aktien an. Die Auswahl richtet sich an den 10 Prinzipien des UN Global Compact aus und schließt kritische Branchen und Sektoren aus, die ihren Umsatz aus kontroversen Geschäftsfeldern wie Rüstung/geächteten Waffen, Tabak und Kohle generieren. Die Emittenten der Wertpapiere dürfen ihren Umsatz zu nicht mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz von fossilen Brennstoffen (exklusive Gas) oder Atomstrom, zu nicht mehr als 5 Prozent aus der Förderung von Kohle und Erdöl, sowie nicht aus dem Anbau, der Exploration und aus Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer generieren. Darüber hinaus dürfen Emittenten, ihren Umsatz nicht aus der Herstellung oder dem Vertrieb aufgrund von internationalen Konventionen (z.B. Chemiewaffenkonvention) geächteter Waffen generieren.
Auf den nachhaltigen Anlageschwerpunkt werden nur die Quoten von ETF- bzw. Zielfonds angerechnet, die als nachhaltig in oben beschriebenem Sinne gelten. Mindestens 51 Prozent des Aktivvermögens (die Höhe des Aktivvermögens bestimmt sich nach dem Wert der Vermögensgegenstände des Investmentfonds ohne Berücksichtigung von Verbindlichkeiten) des OGAW-Sondervermögens werden in solche Kapitalbeteiligungen i. S. d. ß 2 Absatz 8 Investmentsteuergesetz angelegt, die nach den Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen erworben werden können (Aktienfonds). Dabei können die tatsächlichen Kapitalbeteiligungsquoten von Ziel-Investmentfonds berücksichtigt werden. Aufgrund der Anlagestrategie kann es insbesondere bei volatilen Märkten zu einer zunehmenden Umschlagshäufigkeit und höheren Transaktionskosten kommen. Die Gesellschaft darf nach den Anlagebedingungen für den Fonds Geschäfte mit Derivaten tätigen. Diese sind jedoch nicht Teil der aktuellen Anlagestrategie. Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Sondervermögens ist es, möglichst hohe Wertzuwächse zu erzielen. Hierzu werden die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind Wertpapiere (z.B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Derivate dürfen auf Fondsebene nicht erworben werden