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Gericht prüft: Reichte das Arbeitslosengeld II im Jahr 2022?
Di, 02.12.25 05:50· Quelle: dpa-AFX
KASSEL (dpa-AFX) - War die Höhe des Arbeitslosengeldes II im Jahr 2022 nach Preissteigerungen verfassungsgemäß oder nicht? Mit dieser Frage befasst sich das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel morgen in drei Verfahren (ab 10.30 Uhr). Das Arbeitslosengeld II war bis Ende 2022 die Grundsicherung für Arbeitssuchende, die Leistung wurde umgangssprachlich auch Hartz IV genannt. In den Vorinstanzen waren die Kläger mit ihren Begehren gescheitert. Beklagte sind die Jobcenter Brandenburg an der Havel und Neckar-Odenwald sowie das Jobcenter im Kreis Borken.
Der 7. Senat des Bundessozialgerichts muss klären, ob die Höhe des Regelbedarfs als Teil des Arbeitslosengeldes II im Jahr 2022 nach Preissteigerungen in der Corona-Pandemie und nach Beginn des Ukraine-Kriegs zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums in Deutschland ausreichend war, wie das BSG mitteilte.
Die Klägerinnen und Kläger bestreiten das mit ihren Revisionen und fordern höheres Arbeitslosengeld II für unterschiedliche Zeiträume im Jahr 2022. Dabei stützen sie sich laut Ankündigung des Gerichts auf Daten des Statistischen Bundesamtes und deren Auswertung in der Fachliteratur sowie zum Teil auf eigene Berechnungen.
Deckte Einmalzahlung erhöhten Bedarf?
Außerdem greifen sie demnach die Einmalzahlung von 200 Euro für Juli 2022 an, die erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme erhalten hatten. Diese sei weder rechtlich berücksichtigungsfähig noch tatsächlich ausreichend gewesen, um den durch die Preissteigerungen bedingten erhöhten Bedarf zu decken./nis/DP/nas
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