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Bundeswehr soll bei Drohnenabwehr helfen - auch mit Waffen
Mi, 19.11.25 11:57· Quelle: dpa-AFX
BERLIN (dpa-AFX) - Um Spionage, Sabotage und mögliche Angriffe auf Menschen zu verhindern, soll die Bundeswehr künftig bei der Drohnenabwehr im Inland unterstützen - notfalls auch mit Waffengewalt. Das sieht ein Entwurf des Bundesinnenministeriums vor, den das Kabinett beschlossen hat.
Das Grundgesetz sieht für den Einsatz der Streitkräfte in Deutschland in Friedenszeiten enge Grenzen vor. Daher soll die Unterstützung auf dem Weg der Amtshilfe für die Länder erfolgen.
Der Bundestag muss der geplanten Reform des Luftsicherheitsgesetzes noch zustimmen. Sie sieht vor, dass die im konkreten Fall notwendige Abstimmung zwischen Sicherheitsbehörden und Militär vereinfacht und beschleunigt wird. So soll man schnell auf eine illegale Drohne reagieren können.
Waffengewalt nur als ultima ratio
Mit der Reform sollen die möglichen Einsatzmaßnahmen der Bundeswehr zur Unterstützung der Länder bei der Verhinderung eines besonders schweren Unglücksfalls erweitert werden. So soll laut Entwurf "die unmittelbare Einwirkung der Streitkräfte mit Waffengewalt oder sonstigen Wirkmitteln, zum Beispiel mit sogenannten Jammern, gegen unkooperative unbemannte Luftfahrzeuge möglich werden".
Allerdings nur dann, wenn davon auszugehen ist, dass die Drohne "gegen das Leben von Menschen oder gegen eine kritische Anlage eingesetzt werden soll, und sie das einzige Mittel zur Abwehr dieser gegenwärtigen Gefahr ist".
Strafe für Aktionen auf dem Rollfeld
Die meisten neuen Regelungen im Gesetzentwurf zielen darauf ab, sich gegen Risiken, die nach Einschätzung der Bundesregierung aktuell vor allem von Russland ausgehen, zu wappnen. Doch die geplante Reform enthält auch Regelungen, die gegen radikale Aktivisten gerichtet sind, die den Flugverkehr durch Aktionen auf dem Rollfeld beziehungsweise auf den Start- und Landebahnen behindern.
Entsprechende Aktionen von Klimaaktivisten wurden bisher als Ordnungswidrigkeit behandelt - mit Bußgeldern sowie Schadensersatzforderungen. Künftig soll dies als Straftat gewertet werden./abc/DP/mis
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