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EU darf Strafmaßnahmen im Oliven-Streit mit USA verhängen
Mi, 29.10.25 17:34· Quelle: dpa-AFX
GENF (dpa-AFX) - Die EU darf im Handelsstreit mit den USA um reife spanische Oliven nach einem Schiedsspruch aus Genf Strafmaßnahmen im Umfang von 13,6 Millionen Dollar (11,7 Mio Euro) im Jahr verhängen. Das geht aus dem veröffentlichten Urteil der Streitschlichter der Welthandelsorganisation (WTO) hervor.
Bei dem Streit geht es um reife Oliven, auf die die USA 2018 Sonderzölle erhoben hatten. Die EU hatte 2019 dagegen geklagt und bereits Recht bekommen. Die USA versprachen eine Änderung ihrer Bestimmungen, die aber nach Einschätzung der EU nicht ausreichten. Das bestätigten die Schiedsrichter der WTO mehrfach.
Der neue Schiedsspruch kann nach Angaben der WTO nicht weiter angefochten werden. Die EU kann nun die Verhängung solcher Strafmaßnahmen formell beantragen, die Gewährung gilt als reine Formsache.
Die EU wollte in dem Fall ursprünglich Strafmaßnahmen im Umfang von 35 Millionen Dollar im Jahr verhängen. Die Strafe soll dem Schaden entsprechen, der einem Land durch ungerechtfertigte Maßnahmen eines anderen Landes entstanden ist./oe/DP/jha
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