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BERLIN (dpa-AFX) - Damit die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Deutschland umgesetzt werden kann, hat die Bundesregierung dafür notwendige Gesetzesänderungen beschlossen. Das Kabinett billigte entsprechende Vorschläge aus dem Bundesinnenministerium.
Die von den EU-Staaten im Frühjahr 2024 beschlossene GEAS-Reform gibt den Mitgliedstaaten für die Umsetzung eine Frist bis Juni 2026 - bis dahin gelten europaweit die bisherigen Regeln. Die Reform sieht unter anderem eine Verpflichtung zur Identitätskontrolle bei Ankommenden vor. Asylbewerber mit einer EU-weiten Schutzquote von unter 20 Prozent sollen ihr Verfahren an der EU-Außengrenze durchlaufen und gegebenenfalls direkt von dort abgeschoben werden.
Zu der Reform hatte es bereits im November einen Kabinettsbeschluss gegeben - wenige Stunden bevor die Ampel-Koalition zerbrach. Da sich dann keine Mehrheit mehr im Bundestag für den Gesetzentwurf fand, muss das Vorhaben jetzt noch einmal neu aufs Gleis gesetzt werden./abc/DP/mis
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