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LUXEMBURG (dpa-AFX) - Wer unerlaubte Zahlungen feststellt und sie nicht zügig bei seinem Zahlungsanbieter meldet, kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) seinen Anspruch auf Erstattung des Geldes verlieren. Bei Kartenmissbrauch - oder auch anderen unautorisiert genutzten Zahlungsinstrumenten - verlieren Verbraucherinnen und Verbraucher den Anspruch aber nur dann, wenn sie den Zahlungsdienstleister vorsätzlich oder grob fahrlässig zu spät informieren, urteilte das Gericht in Luxemburg.
"Das ist eine sehr hohe Hürde", sagt der Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Peter A. Gundermann von der Kanzlei TILP. Ein einfaches Versehen schade nicht, stellt der Rechtsexperte für Betroffene von Kartenmissbrauch klar.
Nach EU-Recht müssen Nutzerinnen und Nutzer von Zahlungsdiensten nicht autorisierte oder fehlerhafte Belastungen spätestens nach 13 Monaten anzeigen. Der EuGH sagte in seinem Urteil, dass das aber nichts daran ändere, dass Betroffene sofort handeln müssten, sobald sie von dem nicht autorisierten Zahlungsvorgang wissen.
Der Entscheidung liegt ein Fall in Frankreich zugrunde. Von dem Konto eines Kunden des französischen Fintechs Veracash seien über eineinhalb Monate täglich Abhebungen vorgenommen, die er nicht autorisiert habe, so die Angaben in der Mitteilung des Gerichts. Kurz davor hatte Veracash dem Kunden demnach eine neue Karte für Abhebungen und Zahlungen zugesandt. Der Kunde behauptete jedoch, die Karte nie erhalten zu haben - und verklagte den Anbieter auf Erstattung und Schadenersatz./vni/DP/he
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