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BERLIN (dpa-AFX) - In der Unionsfraktion wird die Forderung, die Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin von der Tagesordnung des Bundestags abzusetzen, mit einem Plagiatsverdacht gegen sie begründet. Dieser ziehe die fachliche Expertise von Brosius-Gersdorf in Zweifel, hieß es aus der Unionsfraktion. Das sei aber zentrales Argument für die Wahl der Kandidatin gewesen. Brosius-Gersdorf sowie die Universitäten Potsdam und Hamburg sind für eine Stellungnahme angefragt.
Eine angehende Verfassungsrichterin müsse über jeden Zweifel erhaben sein, hieß es in der Fraktion weiter. Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) sowie Bundeskanzler und CDU-Chef Friedrich Merz hätten der SPD die Entscheidung mitgeteilt. Der CDU-Politiker Klaus-Peter Willsch sagte der "Bild": "Jetzt kommen auch noch Zweifel an ihrer akademischen Redlichkeit hinzu."
Der österreichische Plagiatssucher Stefan Weber hatte am Donnerstagabend Vorwürfe veröffentlicht. Auf Nachfrage sagte er der Deutschen Presse-Agentur, er habe die Prüfung ohne Auftraggeber vorgenommen. Eine Software habe Übereinstimmungen bei der Dissertation Brosius-Gersdorfs und der Habilitationsschrift ihres Ehemanns gefunden. "Persönlich halte ich es für eher unwahrscheinlich, dass sich ein Habilitand bei einer Dissertation bedient, aber es ist freilich auch möglich", teilte er mit./bk/DP/jha
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