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BERLIN (dpa-AFX) - Entlastungsangebote für die Pflege zu Hause können künftig flexibler wahrgenommen und finanziert werden. Wenn Angehörige die Betreuung vorübergehend nicht organisieren können, gibt es für Leistungen der Verhinderungs- und der Kurzzeitpflege jetzt ein gemeinsames Budget. Daraus stehen bis zu 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung, die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 für beide Leistungsarten einsetzen können, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte.
Ressortchefin Nina Warken (CDU) sagte: "Wer Angehörige pflegt und dabei eine Auszeit benötigt, soll sich nicht noch mit komplizierten Rechenmodellen für Pflegeleistungen befassen müssen." Der neue gemeinsame Jahresbetrag vereinfache den Zugang und ermögliche, flexibel zwischen beiden Leistungen zu wählen. Bisherige Übertragungsregelungen fallen weg. Die Änderung zum 1. Juli geht noch auf eine Reform der Ampel-Koalition von 2023 zurück.
Absicherung der Pflege für bestimmte Zeiten
Bei der Verhinderungspflege geht es um Ersatzbetreuung, wenn eine pflegende Person etwa Urlaub macht oder krank ist. Die Höchstdauer wird jetzt von sechs auf acht Wochen verlängert. Zudem kann die Leistung nun ohne einen Vorlauf von sechs Monaten Pflege daheim beansprucht werden. Bei der Kurzzeitpflege geht es darum, für begrenzte Zeit in ein Pflegeheim zu kommen, beispielsweise bei Problemen bei der Betreuung zu Hause oder nach Klinikaufenthalten.
Nach Angaben der Deutschen Stiftung Patientenschutz sind Angebote für eine Verhinderungspflege und Kurzzeitpflegeplätze allerdings deutschlandweit Mangelware. Vorstand Eugen Brysch hatte der Deutschen Presse-Agentur mit Blick auf das neue Budget gesagt: "In der Praxis wird sich nichts daran ändern, dass der allergrößte Teil der Pflegebedürftigen das Geld nicht in Anspruch nehmen kann." Infrage kommt es für 4,9 Millionen Menschen ab Pflegegrad 2./sam/DP/zb
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