BERLIN (dpa-AFX) - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum sogenannten Klima- und Transformationsfonds ist nach Einschätzung der Umweltschutzorganisation Greenpeace ein "herber Rückschlag für den Schutz des Klimas". "Nun rächt sich, dass die Ampel den klimaneutralen Umbau der Wirtschaft von Anfang an mit finanzpolitischen Taschenspielertricks bezahlen wollte", beklagte der geschäftsführende Vorstand von Greenpeace Deutschland, Martin Kaiser, am Mittwoch in einer Mitteilung.
Kaiser rief Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) dazu auf, seine Richtlinienkompetenz angesichts der Klimakrise zu nutzen. "Denn wir sind bereits inmitten der Klimakrise. Kredite, neue Steuern und der Abbau klimaschädlicher Subventionen dürfen keine Tabus sein." Der Haushalt brauche eine bessere Balance zwischen militärischen Ausgaben und mehr Klimaschutz, sowie neue sozial-ökologische Instrumente in der Finanzpolitik.
WWF Deutschland erklärte, die Modernisierung und der Umbau von Gesellschaft und Wirtschaft seien eine so massive Aufgabe, dass sie nicht über ein Sondervermögen gestemmt werden könnten. "Diese Aufgabe gehört strukturell in den Bundeshaushalt verankert, zusammen mit einer ausformulierten mittel- und langfristigen Finanzstrategie." Die Organisation mahnte: "Die Rettung von Klima und Artenvielfalt darf nicht an der Schuldenbremse scheitern."
Der Vorsitzende des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Olaf Bandt, betonte gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, Ulrich Schneider: "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bedeutet, dass viele Milliarden für unabdingbare Klimaprojekte und deren sozial gerechte Ausgestaltung fehlen werden." Beide forderten eine Aussetzung der Schuldenbremse.
Die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energien, Simone Peter, sagte: "Die Aufgabe, bis 2045 unsere gesamte Wirtschaft zu dekarbonisieren und den Standort zukunftsfähig aufzustellen, ist durch das Urteil nicht infrage gestellt und bleibt bestehen." Sie verwies auf ein früheres Urteil dazu.
Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Umschichtung von 60 Milliarden Euro im Haushalt von 2021 für verfassungswidrig erklärt. Der Bund darf zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder damit nicht für den Klimaschutz nutzen. Die Änderung des Nachtragshaushalts sei verfassungswidrig, verkündete das höchste Gericht Deutschlands am Mittwoch in Karlsruhe. Es gehe um die Wirksamkeit der Schuldenbremse, sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König. Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat damit erfolgreich gegen das Umschichten geklagt. (Az. 2 BvF 1/22)/hrz/DP/stw