Ergebnis

Sie haben die Möglichkeit, Wertpapiere gegenwertlos ausbuchen zu lassen. Das erforderliche Formular können Sie per E-Mail oder telefonisch über unsere Kundenbetreuer anfordern.

Bitte bedenken Sie, dass bei einer gegenwertlosen Ausbuchung sämtliche Ansprüche an diesen Wertpapieren unwiderruflich verloren gehen. Eine gegenwertlose Ausbuchung von Optionsscheinen und anderen Wertpapieren mit festgelegter Restlaufzeit ist nicht möglich.

Alle Kontaktwege

War das Ergebnis hilfreich?
Vielen Dank für Ihr Feedback! Mit Ihrer Antwort unterstützen Sie die Optimierung zukünftiger Suchergebnisse.