Information für Verbraucher nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Portfolioverwaltung
Name und Anschrift der Bank:
comdirect – eine Marke der Commerzbank AG
Pascalkehre 15
25451 Quickborn
Deutschland
Telefon: +49 4106 708 25 00
Liebe Kundin / lieber Kunde,
Sie haben Fragen zur Portfolioverwaltung beziehungsweise zu unseren Dienstleistungen, die damit verbunden sind? Hier möchten wir Ihre möglichen Fragen beantworten.
Mit dieser Information erfüllen wir die Anforderungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Das heißt: alle Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einen einfachen Zugang zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen haben. Sie sollen dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Das Ziel ist, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.
Bitte beachten Sie: Diese Information dient dazu, Ihnen das beratungsfreie Geschäft beziehungsweise unsere Dienstleistungen im beratungsfreien Geschäft zu erläutern. Sie ist rechtlich nicht verbindlich. Rechtlich verbindlich sind nur Ihre Vertragsunterlagen.
Diese Information ist in 4 Teile gegliedert:
Teil 1 enthält konkrete Informationen. Hier erläutern wir Ihnen die Portfolioverwaltung beziehungsweise unsere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Portfolioverwaltung.
Die Teile 2, 3 und 4 enthalten allgemeine Informationen.
- Sie sind mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden?
In Teil 2 informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben. - Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG erfüllen?
In Teil 3 informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen. - Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen?
In Teil 4 informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können. Sie finden hier Angaben über die zuständige Marktüberwachungsbehörde.
Ihre comdirect – eine Marke der Commerzbank AG
- 1. Erläuterung unserer Dienstleistungen
- 1.1 Was ist die Portfolioverwaltung?
- 1.2 Was sind Finanzinstrumente?
- 1.3 Wie ist der Ablauf der Portfolioverwaltung?
- 1.3.1 Voraussetzungen für die Ausführung der Portfolioverwaltung
- 1.3.2 Ausführung der Portfolioverwaltung
- 1.3.3 Informationen über die Ausführung der Portfolioverwaltung
- 1.4 Welche Kosten entstehen Ihnen bei der Portfolioverwaltung?
- 1.5 Wie sind die Kündigungsbedingungen? Gibt es eine bestimmte Vertragslaufzeit?
- 1.6 Gibt es ein Widerrufsrecht?
- 2. Ihre Möglichkeiten bei einer Beschwerde
- 2.1 Kundenbeschwerden
- 2.2 Außergerichtliche Streitschlichtung
- 3. Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen
- 3.1 Barrierefreiheit der Dienstleistungen
- 3.2 Barrierefreiheit dieser Information
- 3.3 Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen
- 4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
1. Erläuterung unsere Dienstleistungen
In diesem Teil erläutern wir Ihnen die Portfolioverwaltung beziehungsweise unsere Dienstleistungen, die damit verbunden sind. Wir informieren Sie über die wesentlichen Merkmale und die Funktionsweise der Portfolioverwaltung.
1.1 Was ist die Portfolioverwaltung?
Bei der Portfolioverwaltung geht es um die Anlage Ihres Vermögens in Finanzinstrumenten (siehe 1.2).
Konkret geht es bei der Portfolioverwaltung darum: Wir als Bank legen Ihr Vermögen in verschiedenen Finanzinstrumenten an. Zudem kümmern wir uns um die Verwaltung Ihrer Vermögensanlagen. Die Sammlung Ihrer Vermögensanlagen nennt man Portfolio.
Sie legen mit uns fest, wie wir Ihr Vermögen anlegen sollen. Wir treffen dann für Sie einzelne Entscheidungen über die Anlage Ihres Vermögens. Die Entscheidungen sprechen wir nicht mit Ihnen ab. Das heißt: Wir handeln selbstständig. Wir halten uns aber immer an die Richtlinien, die wir zuvor mit Ihnen vereinbart haben (siehe 1.3).
1.2 Was sind Finanzinstrumente?
Der Begriff Finanzinstrumente kommt in Gesetzen im Bereich der Banken vor. Er kommt zum Beispiel im Wertpapierhandelsgesetz vor. Zu den Finanzinstrumenten gehören:
- Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine
- Anteile an Investmentfonds
- Derivate
Die Vermögensverwaltung cominvest investiert in die börsengehandelten Finanzinstrumente Exchange traded funds (ETFs) und Exchange traded commodities (ETCs).
1.3 Wie ist der Ablauf der Portfolioverwaltung?
Wir können die Portfolioverwaltung nur ausführen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (siehe 1.3.1). Erst dann dürfen wir selbstständig für Sie handeln (siehe 1.3.2). Während der Ausführung unserer Dienstleistung informieren wir Sie regelmäßig über Ihr Portfolio und unsere Handlungen (siehe 1.3.3).
1.3.1 Voraussetzungen für die Ausführung der Portfolioverwaltung
Für die Ausführung der Portfolioverwaltung brauchen wir bestimmte Angaben von Ihnen. Und zwar fragen wir Sie nach bestimmten persönlichen Daten und Ihren Wünschen zur Anlage Ihres Vermögens. Das ist gesetzlich vorgeschrieben: Ohne Ihre Angaben dürfen wir mit Ihnen keinen Vertrag über die Portfolioverwaltung abschließen. Ihre Angaben helfen uns, Ihre Interessen und Bedürfnisse zu verstehen.
Die folgenden Angaben benötigen wir von Ihnen:
- Finanzielle Verhältnisse (Was ist Ihr Einkommen? Was sind Ihre Ausgaben? Was ist Ihr Vermögen?)
- Verlusttragfähigkeit (Welche finanziellen Verluste könnten Sie bewältigen?)
- Anlageziele (Was wollen Sie mit der Anlage Ihres Vermögens erreichen? Zum Beispiel: langfristiger Vermögensaufbau)
- Anlagehorizont (Für welchen Zeitraum möchten Sie Ihr Geld anlegen?)
- Risikobereitschaft (Welche finanziellen Risiken wollen Sie eingehen? Zum Beispiel: Wertschwankungen, Verluste)
- Nachhaltigkeitspräferenzen (Sollen Kriterien der Nachhaltigkeit bei der Anlage Ihres Vermögens berücksichtigt werden? Zum Beispiel: Investitionen, die zur Erreichung eines Umweltziels beitragen)
- Erfahrungen und Kenntnisse in der Anlage von Vermögen in Finanzinstrumenten / Erfahrungen und Kenntnisse mit Dienstleistungen in Zusammenhang mit Finanzinstrumenten
Auf der Grundlage Ihrer Angaben bestimmen wir mit Ihnen, wie wir Ihr Vermögen verwalten sollen. Dazu legen wir mit Ihnen Anlagerichtlinien fest.
Für die Ausführung der Portfolioverwaltung brauchen Sie zudem ein Depot und ein Verrechnungskonto. Ein Depot ist ein besonderes Bankkonto. In Ihrem Depot verwahren und verwalten wir Ihre Finanzinstrumente. Zu einem Depot gehört auch ein Verrechnungskonto. Über Ihr Verrechnungskonto buchen wir alle Geldbeträge.
1.3.2 Ausführung der Portfolioverwaltung
Bevor wir mit Ihnen einen Vertrag über eine Portfolioverwaltung abschließen, informieren wir Sie über die voraussichtlichen Kosten.
Nach dem Vertragsabschluss sowie der Eröffnung Ihres Depots und Ihres Verrechnungskontos stellen Sie uns Geld zur Verfügung. Dann beginnen wir mit der Portfolioverwaltung. Ab diesem Zeitpunkt handeln wir selbstständig und kaufen und verkaufen Finanzinstrumente. Dabei folgen unsere Entscheidungen den Anlagerichtlinien.
1.3.3 Informationen über die Ausführung der Portfolioverwaltung
Sie bekommen regelmäßig von uns Berichte mit bestimmten Informationen über die Durchführung der Portfolioverwaltung. Meistens beziehen sich die Informationen auf einen bestimmten Zeitraum, den Berichtszeitraum. Dieser umfasst meistens 3 oder 12 Monate. Einige Informationen in dem Bericht beziehen sich auf einen Stichtag. Dieser Stichtag ist meist der letzte Geschäftstag des Berichtszeitraums.
Die Berichte können die folgenden Informationen enthalten:
- Zusammensetzung und Bewertung Ihres Portfolios (Welche Finanzinstrumente waren am Stichtag in Ihrem Portfolio enthalten? Wie viel waren die einzelnen Finanzinstrumente am Stichtag wert?)
- Wertentwicklung Ihres Portfolios während des Berichtszeitraums (Wie hat sich der Wert Ihrer Finanzinstrumente im Berichtszeitraum entwickelt?)
- Gebühren und Kosten (Wie hoch waren die Kosten für die Portfolioverwaltung im Berichtszeitraum?)
- Kontostand Ihres Verrechnungskontos zum Beginn und zum Ende des Berichtszeitraums
- Eingegangene Zahlungen, zum Beispiel Dividenden und Zinsen
- Einzelne Transaktionen, also Käufe und Verkäufe von Finanzinstrumenten
- Geeignetheitserklärung, also eine Erklärung, wie unser Handeln zu Ihren Anlagezielen und Präferenzen passt den Anlagerichtlinien entspricht
Über die aktuelle Zusammensetzung und die Wertentwicklung Ihres Portfolios informieren wir sie üblicherweise viermal im Jahr (jedes Quartal). Darüber hinaus können Sie ausgewählte Informationen wie beispielsweise Bestände zum Depot- und Verrechnungskont, Transaktionen oder aktuelle Wertentwicklungen jederzeit im Online-Banking einzusehen.
Wir informieren Sie auch, wenn Wertverluste Ihres Portfolios bestimmte Schwellenwerte übersteigen. Ein Schwellenwert ist erreicht, wenn im Berichtszeitraum der anfängliche Wert Ihres Portfolios um einen bestimmten Prozentsatz gefallen ist. Im Gesetz ist ein Schwellenwert von 10 Prozent vorgegeben. Weitere Schwellenwerte sind 20 Prozent, 30 Prozent, 40 Prozent und so weiter.
Eventuell haben wir mit Ihnen Nachhaltigkeitskriterien in den Anlagerichtlinien vereinbart. Dann bekommen Sie auch dazu jedes Jahr einen Bericht von uns. Der Bericht dokumentiert, wie Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen im Rahmen der Portfolioverwaltung berücksichtigt wurden.
1.4 Welche Kosten entstehen Ihnen bei der Portfolioverwaltung?
Bei der Portfolioverwaltung fallen verschiedene Kosten an, die Sie beachten sollten. Zunächst müssen Sie gewöhnlich Verwaltungskosten zahlen. Das kann zum Beispiel eine bestimmte Gebühr für die Portfolioverwaltung sein, die wir pauschal oder prozentual nach dem Bestand Ihres Portfolios berechnen. Ferner fallen üblicherweise Kosten für die gehaltenen Finanzinstrumente an, die von den Fondsgesellschaften erhoben und direkt ihrem Fondsvermögen entnommen werden.
Bevor wir mit Ihnen einen Vertrag über eine Portfolioverwaltung abschließen, bekommen Sie von uns eine Kosteninformation. Diese Kosteninformation ist eine Schätzung aller Kosten und Folgekosten, die voraussichtlich mit der Portfolioverwaltung verbunden sind.
Zudem bekommen Sie jedes Jahr eine Übersicht über alle Kosten, die Ihnen im vergangenen Jahr tatsächlich bei der Portfolioverwaltung entstanden sind. Diese Kostenübersicht heißt Ex-post-Kostenausweis.
1.5 Wie sind die Kündigungsbedingungen? Gibt es eine bestimmte Vertragslaufzeit?
Sie und wir können den Vertrag über die Portfolioverwaltung jederzeit kündigen. Es gibt keine Mindestlaufzeit für Verträge über eine Portfolioverwaltung.
1.6 Gibt es ein Widerrufsrecht?
Sie können den Depotvertrag und den Vertrag über die Portfolioverwaltung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Das gilt aber nur, wenn die Verträge als Fernabsatz-Geschäft, also zum Beispiel über das Internet oder über Telefon, oder als Außer-Haus-Geschäft abgeschlossen wurden. Dann bekommen Sie von uns bestimmte gesetzliche Informationen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Sie den Vertrag abgeschlossen haben und alle gesetzlichen Informationen hierzu bekommen haben. Nur wenn ein Widerrufsrecht besteht, bekommen Sie von uns vor dem Vertragsabschluss eine Widerrufsbelehrung.
2. Ihre Möglichkeiten bei einer Beschwerde
Sie sind mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden? In diesem Teil informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben.
2.1 Kundenbeschwerden
Sie können Ihre Beschwerde über verschiedene Wege bei uns melden:
- telefonisch unter +49 4106 708 2504
- per E-Mail an reklamation@comdirect.de
- schriftlich an: comdirect - eine Marke der Commerzbank AG, Kundenbetreuung, 25449 Quickborn
2.2 Außergerichtliche Streitschlichtung
Sie haben eine Beschwerde bei uns eingelegt, aber es wurde keine Lösung gefunden? Dann haben Sie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Als Bank nehmen wir am Streitbeilegungsverfahren der folgenden Verbraucher-Schlichtungsstelle teil: Ombudsmann der privaten Banken. Dort können Sie sich an den Ombudsmann der privaten Banken wenden. Dieser kümmert sich um Ihre Rechte: Er vermittelt zwischen Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher und uns als Unternehmen.
Allgemeine Informationen zum Ombudsmann der privaten Banken finden Sie unter www.bankenombudsmann.de. Informationen zum genauen Ablauf des Ombudsmann-Verfahrens finden Sie in der Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken. Wir stellen Ihnen die Verfahrensordnung auf Wunsch gerne zur Verfügung. Sie können diese aber auch im Internet einsehen: auf der Website des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. unter www.bankenverband.de.
Sie müssen Ihre Beschwerde schriftlich an den Ombudsmann der privaten Banken schicken, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail.
Adresse:
Ombudsmann der privaten Banken
Geschäftsstelle
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Fax: 030 1663-3169
E-Mail: schlichtung@bdb.de
3. Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen
Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG erfüllen? In diesem Teil informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen.
Zum Hintergrund: Das BFSG verpflichtet uns unter anderem, die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte einzuhalten. Diese Richtlinien sollen es ermöglichen, Webinhalte für alle Menschen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Das gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung. Den Richtlinien liegen die folgenden vier Prinzipien der Barrierefreiheit zugrunde:
- Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle sollen die Informationen und IT-Funktionen wahrnehmen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass es zu Bildern und Grafiken Alternativtexte gibt.
- Bedienbarkeit: Möglichst alle sollen die IT-Funktionen bedienen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass unsere Webinhalte mit einer Tastatur bedient, werden können.
- Verständlichkeit: Für möglichst alle sollen die Webinhalte lesbar und klar verständlich sein. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen unsere Webinhalte in einer möglichst einfachen Sprache anbieten.
- Robustheit: Die Webinhalte müssen mit sogenannten assistiven Technologien möglichst kompatibel sein. Assistive Technologien sind zum Beispiel Programme zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten, aber auch zur Verwandlung von Sprache in Text. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass Standards für die Nutzung von assistiven Technologien eingehalten werden, etwa die technische Struktur und Kennzeichnung der Inhalte.
Wir erfüllen mit unseren Dienstleistungen in dieser Information die Anforderungen des BFSG, indem wir diese Prinzipien umsetzen.
3.1 Barrierefreiheit der Dienstleistungen
Das sind der Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen in der Portfolioverwaltung: Sie können ihr Depot der Portfolioverwaltung cominvest über die Website comdirect.de einsehen und steuern. Die Website verfügt über verschiedene sensorische Kanäle, zum Beispiel: Beschreibungen zu Elementen wie Bildern und Grafiken, die keinen Text haben; Optimierung von Kontrasten; Anpassung von Textgröße und Zeilenabstand; Eingabe mit Hilfe einer Tastatur.
3.2 Barrierefreiheit dieser Information
Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit dieser Information:
- Wir stellen Ihnen diese Information zur Verfügung über den folgenden sensorischen Kanal: Internetseite der Bank.
- Die Inhalte dieser Information sind in einer leicht verständlichen Sprache. Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird nicht überschritten. Bitte beachten Sie: Das gilt nicht für den eigentlichen Dienstleistungsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorvertraglichen Informationen (VVI), die mit dem Dienstleistungsvertrag verbunden sind.)
- Das Layout dieser Information hat eine besondere Gestaltung: Es handelt sich um das html-Format, das bestimmte technische und inhaltliche Anforderungen erfüllt.
3.3 Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen
Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen (dazu gehört auch diese Information):
- Die Dokumente sind wahrnehmbar. Das heißt: Die Schriftgröße ist veränderbar und das Dokument kann mit unterschiedlicher Lautstärke vorgelesen werden.
- Die Dokumente sind web-basiert im html-Format oder im pdf/ua-Format. Dieses Formate köannen in andere Formate überführt werden. So stehen Ihnen die Dokumente über mehrere sensorischen Kanäle zur Verfügung. Bei vielen Dokumenten werden diese Anforderungen bereits erfüllt.
4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde
Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen? In diesem Teil informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können.
Die zuständige Behörde heißt: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).
Die MLBF überprüft, ob Wirtschaftsakteure bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten. Auch wir als Bankunternehmen werden von der MLBF überwacht.
Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Dienstleistung haben, können Sie einen Antrag bei der MLBF stellen. Diese wird dann gegebenenfalls gesetzliche Maßnahmen gegen uns als Wirtschaftsakteur einleiten (Rechtsgrundlage: Abschnitt 6 oder Abschnitt 7 BFSG).
In Ihrem Antrag können Sie geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung des BFSG verstoßen. Oder Sie können geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verstoßen. (Die BFSGV wurde nach § 3 Absatz 2 BFSG erlassen.)
Die MLBF befindet sich aktuell noch im Aufbau. Eine aktuelle Adresse der MLBF wurde bisher nicht bekanntgegeben. Zwischenzeitlich können Sie sich unter der folgenden Adresse an die MLBF wenden:
Name:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Zurzeit erreichbar unter:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“
Adresse:
Turmschanzenstraße 25,
39114 Magdeburg
Telefon: 0391 - 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de
Sobald uns eine neue Adresse der MLBF bekannt ist, werden wir das Informationsblatt anpassen.