Information für Verbraucher nach dem Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG)

Beratungsfreies Geschäft 

Name und Anschrift der Bank: 

comdirect – eine Marke der Commerzbank AG

Pascalkehre 15 
25451 Quickborn 
Deutschland 

Telefon: +49 4106 708 25 00

Liebe Kundin / lieber Kunde,

Sie haben Fragen zum beratungsfreien Geschäft beziehungsweise zu unseren Dienstleistungen, die damit verbunden sind? Hier möchten wir Ihre möglichen Fragen beantworten.  

Mit dieser Information erfüllen wir die Anforderungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Das heißt: alle Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einen einfachen Zugang zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen haben. Sie sollen dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Das Ziel ist, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können.

Bitte beachten Sie: Diese Information dient dazu, Ihnen das beratungsfreie Geschäft beziehungsweise unsere Dienstleistungen im beratungsfreien Geschäft zu erläutern. Sie ist rechtlich nicht verbindlich. Rechtlich verbindlich sind nur Ihre Vertragsunterlagen.

Diese Information ist in 4 Teile gegliedert:

Teil 1 enthält konkrete Informationen. Hier erläutern wir Ihnen das beratungsfreie Geschäft beziehungsweise unsere Dienstleistungen im beratungsfreien Geschäft.

Die Teile 2, 3 und 4 enthalten allgemeine Informationen.

  • Sie sind mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden?
    In Teil 2 informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben. 
  • Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG erfüllen?
    In Teil 3 informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen.
  • Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen? 
    In Teil 4 informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können. Sie finden hier Angaben über die zuständige Marktüberwachungsbehörde.


Ihre comdirect – eine Marke der Commerzbank AG

1. Erläuterung unsere Dienstleistungen 

In diesem Teil erläutern wir Ihnen das beratungsfreie Geschäft beziehungsweise unsere Dienstleistungen, die damit verbunden sind. Sie erfahren, was die Dienstleistung umfasst und wie diese funktioniert.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


1.1. Was ist das beratungsfreie Geschäft?

Beratungsfreies Geschäft heißt: Sie selbst entscheiden, wie Sie Ihr Vermögen anlegen wollen. Konkret geht es darum, wie Sie Ihr Vermögen in Form von Finanzinstrumenten (siehe 1.2) anlegen wollen. Der Name beratungsfreies Geschäft sagt schon: Wenn Sie uns einen Auftrag zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten geben, beraten wir Sie vorher nicht. Wir überprüfen aber, ob Sie typische Risiken einschätzen können. Dazu fragen wir nach Ihren Kenntnissen und Erfahrungen. Eventuell denken wir, dass Sie die Risiken eines Auftrags nicht einschätzen können. Dann warnen wir Sie vorher.

Sie können jederzeit selbst eine Anpassung der bei uns für Ihr Depot hinterlegten und dokumentierten Kenntnisse und Erfahrungen vornehmen, um dann im Anschluss einen von uns zunächst abgelehnten Auftrag zum Kauf für ein bestimmtes Finanzinstrument erteilen zu können. Bei bestimmten Finanzinstrumenten kann es zudem noch erforderlich sein, eine separate Aufklärung zu durchlaufen. Fehlende Kenntnisse werden Ihnen somit vermittelt.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


1.2 Was sind Finanzinstrumente?

Der Begriff Finanzinstrumente kommt in Gesetzen im Bereich der Banken vor. Er kommt zum Beispiel im Wertpapierhandelsgesetz vor.

Zu den Finanzinstrumenten gehören:

  • Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Zertifikate und Optionsscheine
  • Anteile an Investmentfonds
  • Derivate

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

 

1.3 Wie funktioniert das beratungsfreie Geschäft?

Für das beratungsfreie Geschäft mit Finanzinstrumenten benötigen Sie ein Depot und ein Verrechnungskonto.

Ein Depot ist ein besonderes Bankkonto. In Ihrem Depot verwahren wir Ihre Finanzinstrumente. Zu einem Depot gehört auch ein Verrechnungskonto. Über Ihr Verrechnungskonto buchen wir alle Geldbeträge. Oft dient ein Zahlungskonto (auch: Girokonto) als Verrechnungskonto.

Wenn Sie Depot und Verrechnungskonto bei uns eröffnen bzw. eröffnet haben, fragen wir Sie nach Ihren Kenntnissen und Erfahrungen mit Finanzinstrumenten beziehungsweise in der Nutzung von Dienstleistungen mit Wertpapieren (Wertpapierdienstleistungen).

Hierzu teilen Sie uns alle für uns in diesem Zusammenhang erforderlichen Informationen bereits bei Eröffnung des Depots und Verrechnungskontos mit. Sie können später online jederzeit Anpassungen und Ergänzungen vornehmen.

Danach können Sie bei uns Aufträge über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten aufgeben. Ihre Aufträge können Sie uns auf verschiedenen Wegen übermitteln: per Online Banking über comdirect.de und über die comdirect App.

Wir führen Ihre Kaufaufträge nicht sofort aus. Zuvor müssen wir prüfen, ob die von Ihnen ausgewählten Finanzinstrumente für Sie angemessen sind. Das heißt: Wir prüfen, ob Sie die typischen Risiken der Finanzinstrumente verstehen. Für unsere Beurteilung nutzen wir die Informationen über Ihre Kenntnisse und Erfahrungen.

Fehlende Kenntnisse und Erfahrungen werden Ihnen vermittelt. Bei geringen Erfahrungen in bestimmten Finanzinstrumenten warnen wir Sie zusätzlich vorher. Sie können aber aber darauf bestehen, dass wir Ihren Auftrag trotzdem ausführen.

Bevor wir Ihren Auftrag annehmen, bekommen Sie von uns - immer eine Kosteninformation. Sie enthält einen Überblick über die Kosten und Folgekosten, die voraussichtlich mit dem Kauf und Verkauf eines Finanzinstruments verbunden sind. Die Kosteninformation enthält gegebenenfalls auch die Information, dass wir von Dritten eine Zahlung im Zusammenhang mit dem Kauf eines Finanzinstruments bekommen. Das kann zum Beispiel eine Zahlung von einer Fondsgesellschaft sein. Die Kosteninformation heißt Ex-ante-Kostenausweis

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

 

1.4 Wie werden Aufträge über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten ausgeführt?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Ihre Aufträge über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten ausgeführt werden: Im beratungsfreien Geschäft unterscheidet man das Festpreisgeschäft (siehe 1.4.1), das Kommissionsgeschäft (siehe (1.4.2), die Abschlussvermittlung (siehe 1.4.3) und die Anlagevermittlung (siehe 1.4.4).

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

 

1.4.1 Festpreisgeschäft

Bei einem Festpreisgeschäft schließen Sie mit uns einen Kaufvertrag über ein bestimmtes Finanzinstrument ab. Der Preis ist dabei fest oder bestimmbar. Das heißt: Entweder ist der Preis genau festgelegt (fest) oder er kann nach klaren Kriterien berechnet werden (bestimmbar).

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

 

1.4.2 Kommissionsgeschäft

Bei einem Kommissionsgeschäft treten wir in unserem Namen, aber für Ihre Rechnung (auf Ihre Kosten) gegenüber anderen Marktteilnehmern auf. Das können zum Beispiel Anbieter von Finanzinstrumenten sein. Kommt ein Geschäft mit einem anderen Marktteilnehmer zustande, führt dieser Ihren Auftrag aus.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

 

1.4.3 Abschlussvermittlung

Bei einer Abschlussvermittlung handeln wir in Ihrem Namen und für Ihre Rechnung gegenüber Anbietern von Finanzinstrumenten. Sie schließen durch unsere Hilfe einen Vertrag mit dem Anbieter ab.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

 

1.4.4 Anlagevermittlung

Bei einer Anlagevermittlung leiten wir als Bote einen Auftrag von Ihnen an einen Anbieter von Finanzinstrumenten weiter. Sie schließen dann selbst einen Vertrag mit dem Anbieter.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

 

1.5 Was passiert nach der Ausführung von Aufträgen über den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten?

Wenn ein Auftrag von Ihnen ausgeführt wurde, bekommen Sie eine Wertpapier-Abrechnung. In der Wertpapier-Abrechnung finden Sie wesentliche Informationen über die Ausführung Ihres Auftrags. Wenn der Auftrag nicht ausgeführt werden konnte, informieren wir Sie darüber zeitnah.

Bei einem Kauf buchen wir die Finanzinstrumente in Ihr Depot ein. Bei einem Verkauf buchen wir sie aus. Gleichzeitig verbuchen wir eine Belastung oder eine Gutschrift auf Ihrem Verrechnungskonto: Kaufen Sie Finanzinstrumente, belasten wir den Kaufpreis Ihrem Verrechnungskonto. Verkaufen Sie Finanzinstrumente, schreiben wir den Verkaufserlös Ihrem Verrechnungskonto gut (eventuell müssen wir dabei Steuern einbehalten). Kosten, die beim Kauf oder Verkauf entstanden sind, belasten wir Ihrem Verrechnungskonto.

Eventuell entspricht die Währung des Finanzinstruments nicht der Währung Ihres Verrechnungskontos. Dann nehmen wir eine Währungsumrechnung vor. Ein Beispiel: Das Finanzinstrument wird in US-Dollar gehandelt. Ihr Verrechnungskonto wird aber in Euro geführt. Dann rechnen wir den US-Dollar-Betrag in Euro um. So können wir den Betrag auf Ihrem Verrechnungskonto verbuchen oder belasten.

Sie bekommen regelmäßig Informationen darüber, welche Finanzinstrumente wir für Sie in Ihrem Depot verwahren und verwalten.

Zudem bekommen Sie jedes Jahr von uns eine Übersicht über alle Kosten, die Ihnen im vergangenen Jahr tatsächlich beim beratungsfreien Geschäft entstanden sind. Diese Kostenübersicht heißt Ex-post-Kostenausweis.

Wir sorgen dafür, dass Ihnen Erträge aus Ihren Finanzinstrumenten gutgeschrieben werden, zum Beispiel Zinsen oder Dividenden. Wenn wir Aktien für Sie verwahren, unterstützen wir Sie dabei, dass Sie Ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft ausüben können.

Alle Einzelheiten vereinbaren wir mit Ihnen vertraglich.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

 

1.6 Welche Kosten entstehen Ihnen beim beratungsfreien Geschäft?

Beim beratungsfreien Geschäft mit Finanzinstrumenten fallen verschiedene Kosten an, die Sie beachten sollten. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für die Ausführung Ihrer Aufträge, für die Depotführung oder für eine Währungsumrechnung (siehe 1.5).

Informationen zu den einzelnen Kosten finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


1.7 Gibt es eine bestimmte Vertragslaufzeit? Wie sind die Kündigungsbedingungen?

Sie schließen den Depotvertrag mit uns auf unbestimmte Zeit ab. Sie können den Depotvertrag jederzeit kündigen, ohne dass Sie eine Kündigungsfrist einhalten müssen.

Für uns gilt gewöhnlich eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


1.8. Gibt es ein Widerrufsrecht

Sie können den Depotvertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Das gilt aber nur, wenn der Vertrag als Fernabsatz-Geschäft oder als Außer-Haus-Geschäft abgeschlossen wurde, also zum Beispiel über das Internet oder über Telefon. Dann bekommen Sie von uns bestimmte gesetzliche Informationen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Sie den Vertrag abgeschlossen haben und alle gesetzlichen Informationen hierzu bekommen haben. Nur wenn ein Widerrufsrecht besteht, bekommen Sie von uns vor dem Vertragsabschluss eine Widerrufsbelehrung.

Bitte beachten Sie: Beim Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten besteht gewöhnlich kein Widerrufsrecht. Es gibt aber Ausnahmen. Nur wenn Ihnen ausnahmsweise ein Widerrufsrecht zusteht, bekommen Sie von uns vor dem Vertragsabschluss eine Widerrufsbelehrung.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

2. Ihre Möglichkeiten bei einer Beschwerde 

Sie sind mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden? In diesem Teil informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


2.1 Kundenbeschwerden

Sie können Ihre Beschwerde über verschiedene Wege bei uns melden:

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


2.2 Außergerichtliche Streitschlichtung

Sie haben eine Beschwerde bei uns eingelegt, aber es wurde keine Lösung gefunden? Dann haben Sie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Als Bank nehmen wir am Streitbeilegungsverfahren der folgenden Verbraucher-Schlichtungsstelle teil: Ombudsmann der privaten Banken. Dort können Sie sich an den Ombudsmann der privaten Banken wenden. Dieser kümmert sich um Ihre Rechte: Er vermittelt zwischen Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher und uns als Unternehmen.

Allgemeine Informationen zum Ombudsmann der privaten Banken finden Sie unter www.bankenombudsmann.de. Informationen zum genauen Ablauf des Ombudsmann-Verfahrens finden Sie in der Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken. Wir stellen Ihnen die Verfahrensordnung auf Wunsch gerne zur Verfügung. Sie können diese aber auch im Internet einsehen: auf der Website des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. unter www.bankenverband.de.

Sie müssen Ihre Beschwerde schriftlich an den Ombudsmann der privaten Banken schicken, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail.

Adresse:
Ombudsmann der privaten Banken
Geschäftsstelle
Postfach 04 03 07
10062 Berlin

Fax: 030 1663-3169
E-Mail: schlichtung@bdb.de

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

3. Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen 

Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG erfüllen? In diesem Teil informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen.

Zum Hintergrund: Das BFSG verpflichtet uns unter anderem, die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte einzuhalten. Diese Richtlinien sollen es ermöglichen, Webinhalte

für alle Menschen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Das gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung. Den Richtlinien liegen die folgenden vier Prinzipien der Barrierefreiheit zugrunde:

  • Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle sollen die Informationen und IT-Funktionen wahrnehmen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass es zu Bildern und Grafiken Alternativtexte gibt.
  • Bedienbarkeit: Möglichst alle sollen die IT-Funktionen bedienen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass unsere Webinhalte mit einer Tastatur bedient, werden können.
  • Verständlichkeit: Für möglichst alle sollen die Webinhalte lesbar und klar verständlich sein. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen unsere Webinhalte in einer möglichst einfachen Sprache anbieten.
  • Robustheit: Die Webinhalte müssen mit sogenannten assistiven Technologien möglichst kompatibel sein. Assistive Technologien sind zum Beispiel Programme zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten, aber auch zur Verwandlung von Sprache in Text. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass Standards für die Nutzung von assistiven Technologien eingehalten werden, etwa die technische Struktur und Kennzeichnung der Inhalte.


Wir erfüllen mit unseren Dienstleistungen in dieser Information die Anforderungen des BFSG, indem wir diese Prinzipien umsetzen.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


3.1 Barrierefreiheit der Dienstleistungen

Das sind der Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen im beratungsfreien Geschäft:Sie können die Webseite comdirect.de oder die comdirect App nutzen, um Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten zu übermitteln. Webseiten und App verfügen über verschiedene sensorische Kanäle, zum Beispiel: Beschreibungen zu Elementen wie Bildern und Grafiken, die keinen Text haben; Optimierung von Kontrasten; Anpassung von Textgröße und Zeilenabstand; Eingabe mit Hilfe einer Tastatur.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


3.2 Barrierefreiheit dieser Information

Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit dieser Information:

  • Wir stellen Ihnen diese Information zur Verfügung über den folgenden sensorischen Kanal: Internetseite der Bank.
  • Die Inhalte dieser Information sind in einer leicht verständlichen Sprache. Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird nicht überschritten. Bitte beachten Sie: Das gilt nicht für den eigentlichen Dienstleistungsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorvertraglichen Informationen (VVI), die mit dem Dienstleistungsvertrag verbunden sind.)
  • Das Layout dieser Information hat eine besondere Gestaltung: Es handelt sich um das html-Format, das bestimmte technische und inhaltliche Anforderungen erfüllt.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis


3.3 Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen

Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit von Dokumenten zu unseren Dienstleistungen (dazu gehört auch diese Information):

  • Die Dokumente sind wahrnehmbar. Das heißt: Die Schriftgröße ist veränderbar und das Dokument kann mit unterschiedlicher Lautstärke vorgelesen werden.
  • Die Dokumente sind web-basiert im html-Format oder im pdf/ua-Format. Dieses Formate köannen in andere Formate überführt werden. So stehen Ihnen die Dokumente über mehrere sensorischen Kanäle zur Verfügung. Bei vielen Dokumenten werden diese Anforderungen bereits erfüllt.  

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde 

Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen? In diesem Teil informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können.

Die zuständige Behörde heißt: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).

Die MLBF überprüft, ob Wirtschaftsakteure bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten. Auch wir als Bankunternehmen werden von der MLBF überwacht.

Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Dienstleistung haben, können Sie einen Antrag bei der MLBF stellen. Diese wird dann gegebenenfalls gesetzliche Maßnahmen gegen uns als Wirtschaftsakteur einleiten (Rechtsgrundlage: Abschnitt 6 oder Abschnitt 7 BFSG).

In Ihrem Antrag können Sie geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung des BFSG verstoßen. Oder Sie können geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verstoßen. (Die BFSGV wurde nach § 3 Absatz 2 BFSG erlassen.)

Die MLBF befindet sich aktuell noch im Aufbau. Eine aktuelle Adresse der MLBF wurde bisher nicht bekanntgegeben. Zwischenzeitlich können Sie sich unter der folgenden Adresse an die MLBF wenden:

Name:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Zurzeit erreichbar unter:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“

Adresse:
Turmschanzenstraße 25,
39114 Magdeburg

Telefon: 0391 - 567 4530

E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

Sobald uns eine neue Adresse der MLBF bekannt ist, werden wir das Informationsblatt anpassen.

Zurück zum Inhaltsverzeichnis

comdirect Chat

Informationen zur barrierefreien Nutzung des Chats

Dieser Chat hat ein Antwortzeitlimit von 90 Sekunden. Wenn Sie mehr Zeit benötigen, teilen Sie uns dies bitte zu Beginn des Chats mit, damit wir die Zeitbegrenzung deaktivieren können. Sie können den Chat verkleinern und die Seite weiterhin verwenden. Über neue Nachrichten werden Sie benachrichtigt.

Wir sind auch telefonisch sofort für Sie da: 04106 - 708 25 00