Möglichkeiten einer Rückrechnung für stornierte Urlaubsreisen in Folge der Corona-Krise für alle, die ihren Urlaub mit ihrer Visa-Karte (Kreditkarte) bezahlt haben 

Der Service hat für unsere Kunden bei comdirect höchste Priorität. Deshalb informieren wir Sie im Zuge der Corona-Situation über eine Rückzahlung durch den Vertragspartner (Händler) für gebuchte Reisen, die Sie mit Ihrer Visa-Karte gebucht haben. Seit Mitte März gilt bis zum 14.06.2020 eine allgemeine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir den Kreditkartenbedingungen von Visa unterworfen sind. Diese sehen bei Stornierungen, die durch staatliche Einschränkungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Corona-Virus erfolgt sind, nur in wenigen Fällen eine Reisekostenerstattung im Rahmen einer Umsatzreklamation vor. In vielen Fällen ist es erforderlich, dass Sie sich mit Ihrem Händler in Verbindung setzen müssen, um Ihre Ansprüche direkt bei diesem geltend zu machen.

Die aktuelle Situation führt dazu, dass weltweit Reisen in einem so noch nie da gewesenen Umfang storniert wurden. Das stellt auch die Reiseanbieter vor große Herausforderungen.

Wir verstehen, dass Sie als Betroffener so schnell wie möglich eine Gutschrift Ihrer Auslagen erhalten möchten. Bitte haben aber auch Sie Verständnis für die hohe Auftragslast bei den Reiseanbietern sowie anderen Vertragspartnern und bringen die notwendige Geduld mit. Die individuelle Bearbeitung Ihrer dortigen Anfrage nimmt mehr Zeit als gewohnt ein. Bearbeitungszeiten von 30 Tagen sind aktuell nicht unüblich.

Wir haben Ihnen eine Vielzahl an Szenarien aufgelistet. Wenn Sie nach Ihrem Klärungsversuch mit dem Händler einen begründeten Anspruch auf eine Rückrechnung haben, wenden Sie sich gerne an uns.

Wichtiger Hinweis:
Die Buchung einer Rückrechnung über Visa ist keine garantierte Erstattung. Die Gutschrift auf dem Kreditkartenkonto erfolgt vorläufig und es kann zu einer Wiederbelastung kommen.

 

Auflistung der häufigsten Kundenanfragen:

Sie müssen diesen Sachverhalt direkt mit dem Händler klären. Es liegt in dem Ermessen des Händlers und an seinen Geschäftsbedingungen, ob Sie eine Rückrechnung erhalten.

Sollten Sie eine Gutschriftzusage von dem Händler erhalten und diese Gutschrift nicht innerhalb von 15 Tagen auf der Visa-Karte verbucht werden, kann der Versuch einer Rückrechnung über Visa veranlasst werden. Zur Bearbeitung Ihrer Umsatzreklamation benötigen wir das Reklamationsformular (nach dem Klick auf den Link wählen Sie den zu reklamierenden Umsatz aus, klicken anschließend auf „Umsatz reklamieren“ und folgen den weiteren Schritten, als Grund wählen Sie: „Gutschrift nicht erhalten“), die Buchungs- und ggf. die Stornierungsbestätigungen – wenn vorhanden – und die Gutschriftzusage von Ihrem Händler. Aus der Zusage der Gutschrift muss der zu erstattende Betrag sowie ein Vermerk, dass diese zugunsten Ihrer Visa-Karte (Kreditkarte) erfolgt, hervorgehen.

Wenn Sie innerhalb von 15 Tagen nach der Zusage der Gutschrift keine Rückrechnung erhalten haben, kann eine Rückrechnung über Visa versucht werden. Visa weist darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Situation längere Bearbeitungszeiten möglich sind und empfiehlt 30 Tage auf eine Gutschrift zu warten. Zur Bearbeitung Ihrer Umsatzreklamation benötigen wir das Reklamationsformular (nach dem Klick auf den Link wählen Sie den zu reklamierenden Umsatz aus, klicken anschließend auf „Umsatz reklamieren“ und folgen den weiteren Schritten, als Grund wählen Sie: „Gutschrift nicht erhalten“), die Buchungs- und ggf. die Stornierungsbestätigungen – wenn vorhanden – und die Gutschriftzusage von Ihrem Händler. Aus der Zusage der Gutschrift muss der zu erstattende Betrag sowie ein Vermerk, dass diese zugunsten Ihrer Visa-Karte (Kreditkarte) erfolgt, hervorgehen.

Sie müssen diesen Sachverhalt direkt mit dem Händler klären. Es liegt in dem Ermessen des Händlers und an seinen Geschäftsbedingungen, ob Sie eine Erstattung erhalten.

Sollten Sie eine Gutschriftzusage von dem Händler erhalten und diese Gutschrift nicht innerhalb von 15 Tagen auf der Visa-Karte (Kreditkarte) verbucht werden, kann der Versuch einer Rückrechnung über Visa veranlasst werden. Zur Bearbeitung Ihrer Umsatzreklamation benötigen wir das Reklamationsformular (nach dem Klick auf den Link wählen Sie den zu reklamierenden Umsatz aus, klicken anschließend auf „Umsatz reklamieren“ und folgen den weiteren Schritten, als Grund wählen Sie: „Gutschrift nicht erhalten“), die Buchungs- und ggf. die Stornierungsbestätigungen – wenn vorhanden – und die Gutschriftzusage von Ihrem Händler. Aus der Zusage der Gutschrift muss der zu erstattende Betrag sowie ein Vermerk, dass diese zugunsten Ihrer Visa-Karte (Kreditkarte) erfolgt, hervorgehen.

Wenn Sie die angebotene Alternative nicht akzeptieren möchten, wenden Sie sich bitte zur Klärung des Sachverhaltes an Ihren Händler. Eine Rückrechnung über Visa ist in diesem Fall nicht möglich.

Wird Ihnen von Ihrem Händler eine Gutschrift zugesagt, kann eine Rückrechnung des Betrages über Visa versucht werden, wenn diese nicht innerhalb von 15 Tagen auf Ihrer Visa-Karte (Kreditkarte) verbucht ist. Zur Bearbeitung Ihrer Umsatzreklamation benötigen wir das Reklamationsformular (nach dem Klick auf den Link wählen Sie den zu reklamierenden Umsatz aus, klicken anschließend auf „Umsatz reklamieren“ und folgen den weiteren Schritten, als Grund wählen Sie: „Gutschrift nicht erhalten“), die Buchungs- und ggf. die Stornierungsbestätigungen – wenn vorhanden – und die Gutschriftzusage von Ihrem Händler. Aus der Zusage der Gutschrift muss der zu erstattende Betrag sowie ein Vermerk, dass diese zugunsten Ihrer Visa-Karte (Kreditkarte) erfolgt, hervorgehen.

Sie müssen sich zur Klärung der Angelegenheit mit dem Händler in Verbindung setzen. Der Versuch einer Rückrechnung über Visa ist nicht möglich, wenn die Stornierung aufgrund eines staatlichen Verbotes, z. B. Einreiseverbot für das Land veranlasst wurde.

Sie müssen diesen Sachverhalt direkt mit dem Händler klären, da der Händler weiterhin den Service erbringen kann. Es liegt in dem Ermessen des Händlers und an seinen Geschäftsbedingungen, ob Sie eine Erstattung erhalten. Sollten Sie eine Gutschriftzusage von dem Händler erhalten und diese Gutschrift nicht innerhalb von 15 Tagen auf der Visa-Karte (Kreditkarte) verbucht werden, kann der Versuch einer Rückrechnung über Visa veranlasst werden. Zur Bearbeitung Ihrer Umsatzreklamation benötigen wir das Reklamationsformular (nach dem Klick auf den Link wählen Sie den zu reklamierenden Umsatz aus, klicken anschließend auf „Umsatz reklamieren“ und folgen den weiteren Schritten, als Grund wählen Sie: „Gutschrift nicht erhalten“), die Buchungs- und ggf. die Stornierungsbestätigungen – wenn vorhanden – und die Gutschriftzusage von Ihrem Händler. Aus der Zusage der Gutschrift muss der zu erstattende Betrag sowie ein Vermerk, dass diese zugunsten Ihrer Visa-Karte (Kreditkarte) erfolgt, hervorgehen.

Sie müssen diesen Sachverhalt direkt mit dem Händler klären, da der Händler weiterhin den Service erbringen kann. Es liegt in dem Ermessen des Händlers und an seinen Geschäftsbedingungen, ob Sie eine Erstattung erhalten. Sollten Sie eine Gutschriftzusage von dem Händler erhalten und diese Gutschrift nicht innerhalb von 15 Tagen auf der Visa-Karte (Kreditkarte) verbucht werden, kann der Versuch einer Rückrechnung über Visa veranlasst werden. Zur Bearbeitung Ihrer Umsatzreklamation benötigen wir das Reklamationsformular (nach dem Klick auf den Link wählen Sie den zu reklamierenden Umsatz aus, klicken anschließend auf „Umsatz reklamieren“ und folgen den weiteren Schritten, als Grund wählen Sie: „Gutschrift nicht erhalten“), die Buchungs- und ggf. die Stornierungsbestätigungen – wenn vorhanden – und die Gutschriftzusage von Ihrem Händler. Aus der Zusage der Gutschrift muss der zu erstattende Betrag sowie ein Vermerk, dass diese zugunsten Ihrer Visa-Karte (Kreditkarte) erfolgt, hervorgehen.

Der Versuch einer Rückrechnung über Visa ist nicht möglich, da der Händler den ursprünglichen Service erbringen konnte.

Zunächst ist es erforderlich, dass Sie versuchen, den Sachverhalt mit dem Händler oder dem Insolvenzverwalter zu klären. Der Versuch einer Rückrechnung über Visa ist erst anschließend mit den entsprechenden Unterlagen möglich. Von Ihnen werden die Buchungsinformationen, die Stornierungsbestätigung und der Klärungsversuch mit dem Händler bzw. Insolvenzverwalter mit Datum benötigt. Zur Bearbeitung Ihrer Umsatzreklamation benötigen wir das Reklamationsformular (nach dem Klick auf den Link wählen Sie den zu reklamierenden Umsatz aus, klicken anschließend auf „Umsatz reklamieren“ und folgen den weiteren Schritten, als Grund wählen Sie: „Gutschrift nicht erhalten“), die Buchungs- und ggf. die Stornierungsbestätigungen – wenn vorhanden – und die Gutschriftzusage von Ihrem Händler. Aus der Zusage der Gutschrift muss der zu erstattende Betrag sowie ein Vermerk, dass diese zugunsten Ihrer Visa-Karte (Kreditkarte) erfolgt, hervorgehen.

Für den Versuch einer Rückrechnung über Visa benötigen wir das Stornierungsdatum, die Stornierungsnummer (falls vorhanden), einen Buchungsbeleg, den Klärungsversuch mit dem Händler und das Reklamationsformular (nach dem Klick auf den Link wählen Sie den zu reklamierenden Umsatz aus, klicken anschließend auf „Umsatz reklamieren“ und folgen den weiteren Schritten. Als Grund wählen Sie: „Gutschrift nicht erhalten“.)

Der Versuch einer Rückrechnung über Visa ist nicht möglich, da die Belastung einer „Nichterscheinen-Gebühr“ durch den Händler berechtigt ist.

 

Bitte beachten Sie, dass die Beurteilung von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles abhängt. Die comdirect – eine Marke der Commerzbank AG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine persönliche Rechtsberatung.