Information für Verbraucher nach dem Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG)

Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr 

Name und Anschrift der Bank: 

comdirect – eine Marke der Commerzbank AG

Pascalkehre 15 
25451 Quickborn 
Deutschland 

Telefon: +49 4106 708 25 00

Liebe Kundin / lieber Kunde,

Sie haben Fragen zu unseren Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr? Hier möchten wir Ihre möglichen Fragen beantworten.

Mit dieser Information erfüllen wir die Anforderungen nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das BFSG soll die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sicherstellen, die Unternehmen anbieten. Das heißt: Unternehmen müssen garantieren, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher einen einfachen Zugang zu den angebotenen Produkten und Dienstleistungen haben. Sie sollen dabei nicht auf fremde Hilfe angewiesen sein. Das Ziel ist, dass alle Verbraucherinnen und Verbraucher am Leben in der Gesellschaft teilnehmen können. 

Bitte beachten Sie: Diese Information dient dazu, Ihnen unsere Dienstleistung Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag leicht verständlich zu erläutern. Sie ist rechtlich nicht verbindlich.  Rechtlich relevant sind nur Ihre Vertragsunterlagen und die dazugehörigen vorvertraglichen Informationen (VVI). 

Diese Information ist in 4 Teile gegliedert:

Teil 1 enthält konkrete Informationen. Hier erläutern wir Ihnen unsere im elektronischen Geschäftsverkehr zu erbringende Dienstleistung. 

Die Teile 2, 3 und 4 enthalten allgemeine Informationen.

  • Sie sind mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden?
    In Teil 2 informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben. 
  • Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG erfüllen?
    In Teil 3 informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen.
  • Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen? 
    In Teil 4 informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können. Sie finden hier Angaben über die zuständige Marktüberwachungsbehörde.


Ihre comdirect – eine Marke der Commerzbank AG

1. Erläuterung unsere Dienstleistungen 

In diesem Teil erläutern wir Ihnen unsere Dienstleistungen. Diese erbringen wir im elektronischen Geschäftsverkehr. Sie erfahren, was die Dienstleistung umfasst und wie diese funktioniert.

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1.1. Was sind Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr?

Unter den Begriff Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr fällt der Online-Verkauf jeglicher Produkte und Dienstleistungen. Wir bieten Ihnen bestimmte Dienstleistungen im elekt-ronischen Geschäftsverkehr über unsere Webseite sowie über unsere Banking-Apps (auf Mobilgeräten wie Smartphones und Tablets) an.

Solche Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr können im Einzelnen sein:

Onlineabschluss oder Anbahnung eines Verbrauchvertrages via Online-Banking mit der Bank, insbesondere

  • Informer (als Marktdaten-Informationssystem)
  • Portfolio Planer
  • Tagesgeld
  • Festgeld
  • Währungsanlagekonto
  • VL Fonds Depot
  • Vermittlung von Baufinanzierungen

Bezüglich der Bankdienstleistungen im Sinne des BFSG möchten wir Sie auf die folgenden konkreten Verbraucherinformationen hinweisen:

  • Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag
  • Zahlungskonto und Zahlungsdienste
  • Beratungsfreies Geschäft
  • Portfolioverwaltung

Diese Verbraucherinformationen können Sie auf unserer Webseite einsehen.

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1.2. Welche Wege gibt es, um Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr zu nutzen?

Bei einigen Dienstleistungen bieten wir Ihnen an, dass Sie Ihre für den Vertragsabschluss erforderlichen Daten digital eingeben können. Das können Sie auf den umgangssprachlich sogenannten Antragsstrecken tun. Antragsstrecke meint, dass Sie über einzelne Seiten, auf welchen Sie Angaben machen können, automatisch geleitet werden. Am Schluss können Sie durch die Betätigung eines Buttons Ihre Erklärung an uns übermitteln.

Unsere Antragsstrecken finden Sie auf der Webseite comdirect.de

Das müssen Sie bei der Nutzung einer Antragsstrecke beachten:

  • Füllen Sie das Antragsformular online aus. Je nach Dienstleistung fragen wir verschiedene Informationen ab. Sie müssen Ihre Kontaktdaten eingeben und persönliche Angaben machen. Eventuell müssen Sie auch weitere Angaben machen.
  • Wenn Sie das Antragsformular ausgefüllt haben, bekommen Sie von uns eine Zusammenfassung: die sogenannte Antragsübersicht.
  • Innerhalb der Antragsstrecke können Sie noch Angaben korrigieren.
  • Weiterhin erhalten Sie gegebenenfalls von uns noch bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Informationen sowie die entsprechenden Vertragsbedingungen.
  • Wenn Sie Ihre Erklärung abschicken wollen, klicken Sie auf den entsprechenden Button.

So geht es nach der Betätigung des Buttons weiter:

  • Sie erhalten sofort eine Eingangsbestätigung per E-Mail von uns. Damit bestätigen wir Ihnen, dass Ihre Erklärung bei uns eingegangen ist.
  • Zudem ist dies bei einigen Dienstleistungen die Bestätigung, dass wir mit Ihnen den Vertrag abschließen und die Dienstleistung ausführen werden.
  • Bei manchen Dienstleistungen erhalten Sie von uns eine gesonderte Mitteilung zum Vertragsabschluss, nachdem wir Ihren Antrag geprüft haben.
  • Bei manchen Dienstleistungen machen wir Ihnen auf der Grundlage Ihrer Eingaben ein Vertragsangebot und senden Ihnen die entsprechenden Vertragsunterlagen zu. Dieses Angebot können Sie entweder annehmen oder ablehnen.
  • Einige unserer Verträge können Sie digital mit einer elektronischen Signatur unterschreiben. Eventuell müssen Sie sich auch online ausweisen.

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1.3. Welche Kosten entstehen Ihnen bei einer Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr?

Für die Nutzung der Antragsstrecken berechnen wir keine Kosten.

Jedoch können sich Kosten aus dem Vertrag ergeben, der über die jeweilige Antragsstrecke abgeschlossen wird. Nähere Informationen zu den einzelnen Kosten finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen und in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.

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1.4. Gibt es eine bestimmte Vertragslaufzeit? Wie sind die Kündigungsbedingungen?

Die Antragsstrecken können Sie bis auf weiteres auf unserer Webseite nutzen. Gesonderte Kündigungsbedingungen gibt es keine. Es kann aber sein, dass wir uns entscheiden, Antragsstrecken anzupassen oder nicht mehr anzubieten.

Wenn Sie die Antragsstrecke zum Abschluss eines bestimmten Vertrages nutzen, finden Sie die Informationen zur Vertragslaufzeit und zur Kündigung in Bezug auf diesen konkreten Vertrag in den Ihnen übermittelten Informationen.

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1.5. Gibt es ein Widerrufsrecht?

Für die Nutzung der Antragsstrecke selbst gibt es kein Widerrufsrecht.

Kommt es zum Abschluss eines Vertrages, kann Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht in Bezug auf den konkreten Vertrag zustehen. Darüber, ob ein solches Widerrufsrecht besteht, werden wir Sie vor Abschluss des Vertrages informieren.

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2. Ihre Möglichkeiten bei einer Beschwerde 

Sie sind mit unseren Dienstleistungen nicht zufrieden? In diesem Teil informieren wir Sie, welche Möglichkeiten Sie bei einer Beschwerde haben.

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2.1 Kundenbeschwerden

Sie können Ihre Beschwerde über verschiedene Wege bei uns melden:

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2.2 Außergerichtliche Streitschlichtung

Sie haben eine Beschwerde bei uns eingelegt, aber es wurde keine Lösung gefunden? Dann haben Sie die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung. Als Bank nehmen wir am Streitbeilegungsverfahren der folgenden Verbraucher-Schlichtungsstelle teil: Ombudsmann der privaten Banken. Dort können Sie sich an den Ombudsmann der privaten Banken wenden. Dieser kümmert sich um Ihre Rechte: Er vermittelt zwischen Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher und uns als Unternehmen.

Allgemeine Informationen zum Ombudsmann der privaten Banken finden Sie unter www.bankenombudsmann.de. Informationen zum genauen Ablauf des Ombudsmann-Verfahrens finden Sie in der Verfahrensordnung des Ombudsmanns der privaten Banken. Wir stellen Ihnen die Verfahrensordnung auf Wunsch gerne zur Verfügung. Sie können diese aber auch im Internet einsehen: auf der Website des Bundesverbandes deutscher Banken e. V. unter www.bankenverband.de.

Sie müssen Ihre Beschwerde schriftlich an den Ombudsmann der privaten Banken schicken, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail.

Adresse:
Ombudsmann der privaten Banken
Geschäftsstelle
Postfach 04 03 07
10062 Berlin

Fax: 030 1663-3169
E-Mail: schlichtung@bdb.de

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3. Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen 

Sie möchten wissen, wie wir mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllen? In diesem Teil informieren wir Sie über die Merkmale der Barrierefreiheit unserer Dienstleistung.

Zum Hintergrund: Das BFSG verpflichtet uns unter anderem, die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte einzuhalten. Diese Richtlinien sollen es ermöglichen, Webinhalte für alle Menschen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Das gilt insbesondere für Menschen mit Behinderung. Den Richtlinien liegen die folgenden vier Prinzipien der Barrierefreiheit zugrunde:

  • Wahrnehmbarkeit: Möglichst alle sollen die Informationen und IT-Funktionen wahrnehmen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass es zu Bildern und Grafiken Alternativtexte gibt.
  • Bedienbarkeit: Möglichst alle sollen die IT-Funktionen bedienen können. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen sicherstellen, dass unsere Webinhalte mit einer Tastatur bedient werden können.
  • Verständlichkeit: Für möglichst alle sollen die Webinhalte lesbar und klar verständlich sein. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen unsere Webinhalte in einer möglichst einfachen Sprache anbieten.
  • Robustheit: Die Webinhalte müssen mit sogenannten assistiven Technologien möglichst kompatibel sein. Assistive Technologien sind zum Beispiel Programme zum Vorlesen oder Vergrößern von Webinhalten, aber auch zur Verwandlung von Sprache in Text. Das heißt zum Beispiel für uns: Wir müssen Standards für die Nutzung von assistiven Technologien einhalten, zum Beispiel Standards zur technischen Struktur und zur Kennzeichnung der Webinhalte.

Wir erfüllen mit unseren Dienstleistungen die Anforderungen des BFSG, indem wir diese Prinzipien umsetzen.

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3.1 Barrierefreiheit der Dienstleistungen

Die Bank richtet sich nach den Vorgaben der EN 301 549 (Europäische Norm über die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik). Außerdem berücksichtigt die Bank die Vorgaben (A, AA) der Vereinigung für Internetstandards „World Wide Web Consortium“ (abgekürzt W3C). Diese Vorgaben sind auch unter dem englischen Namen "Web Content Accessibility Guidelines" oder kurz WCAG bekannt.

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3.2 Barrierefreiheit dieser Information

Das sind die Merkmale der Barrierefreiheit dieser Information:

  • Wir stellen Ihnen diese Information zur Verfügung über den folgenden sensorischen Kanal: Internetseite der Bank.
  • Die Inhalte dieser Information sind in einer leicht verständlichen Sprache. Das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) wird nicht überschritten. Bitte beachten Sie: Das gilt nicht für den eigentlichen Dienstleistungsvertrag sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Vorvertraglichen Informationen (VVI), die mit dem Dienstleistungsvertrag verbunden sind.)
  • Das Layout dieser Information hat eine besondere Gestaltung: Es handelt sich um das html-Format, das bestimmte technische und inhaltliche Anforderungen erfüllt.

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4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde 

Sie haben Probleme mit der Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen? In diesem Teil informieren wir Sie, an wen Sie sich in diesem Fall wenden können.

Die zuständige Behörde heißt: Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).

Die MLBF überprüft, ob Wirtschaftsakteure bestimmte gesetzliche Vorschriften beachten. Auch wir als Bankunternehmen werden von der MLBF überwacht.

Wenn Sie Probleme bei der Nutzung unserer Dienstleistung haben, können Sie einen Antrag bei der MLBF stellen. Diese wird dann gegebenenfalls gesetzliche Maßnahmen gegen uns als Wirtschaftsakteur einleiten (Rechtsgrundlage: Abschnitt 6 oder Abschnitt 7 BFSG).

In Ihrem Antrag können Sie geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung des BFSG verstoßen. Oder Sie können geltend machen, dass wir gegen eine Anforderung der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) verstoßen. (Die BFSGV wurde nach § 3 Absatz 2 BFSG erlassen.)

Die MLBF befindet sich aktuell noch im Aufbau. Eine aktuelle Adresse der MLBF wurde bisher nicht bekanntgegeben. Zwischenzeitlich können Sie sich unter der folgenden Adresse an die MLBF wenden:

Name:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Zurzeit erreichbar unter:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“

Adresse:
Turmschanzenstraße 25,
39114 Magdeburg

Telefon: 0391 - 567 4530

E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

Sobald uns eine neue Adresse der MLBF bekannt ist, werden wir das Informationsblatt anpassen.

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comdirect Chat

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