Häufige Fragen und Antworten zu Todesfall und Nachlass
Hier haben wir für Sie die wichtigsten Informationen für den Nachlassfall zusammengestellt.
Todesfall - Was ist zu tun?
Wie melde ich den Tod einer Kontoinhaberin/eines Kontoinhabers?
Zur Meldung eines Todesfalles senden Sie uns bitte das Formular "Information zum Todesfall" sowie eine Kopie der Sterbeurkunde per E-Mail-Anhang (Dateiformat PDF) an info@comdirect.de.
Wann wird ein Erbnachweis erforderlich?
Bei Bestehen eines Einzelkontos ohne Vollmacht oder wenn die Vollmacht widerrufen wird, ist ein Erbnachweis erforderlich.
Als Erbnachweis akzeptieren wir ein Testament mit Eröffnungsprotokoll oder die Ausfertigung des Erbscheines. Diese Dokumente benötigen wir notariell bzw. amtlich beglaubigt oder als bankbestätigte Kopie und auschließlich postalisch.
Wie kann ich im Erbfall meine Identitätsfeststellung durchführen?
Die Identitätsfeststellung der Erben erfolgt per PostIdent mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass in einer Filiale der Deutschen Post AG. Einen PostIdent-Coupon erhalten Sie hier:
Alternativ steht Ihnen das VideoIdent zur Verfügung:
Für comdirect Kontoinhaberinnen/Kontoinhaber und Bevollmächtigte ist eine erneute Identitätsfeststellung nicht erforderlich.
Kontozugang und Verfügung im Todesfall
Habe ich Zugang zum Konto?
Der Zugang und eventuell vorhandene Karten des Verstorbenen werden in jedem Fall gesperrt.
Mitkontoinhaberinnen/Mitkontoinhaber und Bevollmächtigte haben weiterhin mit ihren eigenen Zugangsdaten Kontozugang und können online Aufträge erteilen.
Was passiert mit Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträgen nach einem Todesfall?
Lastschriften und Daueraufträge werden, Deckung vorausgesetzt und sofern keine anderslautenden Aufträge vorliegen, weiter ausgeführt.
Gilt eine bereits eingerichtete Konto-/Depotvollmacht auch über den Tod hinaus?
Ja. Die Konto-/Depotvollmacht erlischt nicht mit dem Tod der Kontoinhaberin/des Kontoinhabers.
Was ist eine Erbengemeinschaft?
Mehrere Erbinnen/Erben bilden rechtmäßig eine Erbengemeinschaft, der Nachlass wird gemeinschaftliches Vermögen (§§2032 ff, BGB).
Aus diesem Grund ist ein Erbnachweis, von jeder Erbin/von jedem Erben eine Identitätsfeststellung sowie eine gemeinschaftliche Weisung aller Erbinnen/Erben erforderlich.
Steuerliche Aspekte im Nachlassfall
Wie erfolgt im Todesfall die Meldung an das Finanzamt?
Liegt das Vermögen zum Todestag bei mindestens 5.000,00 Euro und ist das Sterbedatum bestätigt, wird von uns eine Meldung an das Finanzamt erstellt.
Wie wird mit einem Freistellungsauftrag im Todesfall verfahren?
Ab Eintritt des Todesfalles wird ein Einzelfreistellungsauftrag befristet. Sollte keine Inanspruchnahme vorliegen, erfolgt eine Löschung.
Bei Vorliegen eines gemeinsamen Freistellungsauftrages bleibt dieser für ggf. bestehende Einzelkonten der hinterbliebenen Ehegattin/des hinterbliebenen Ehegatten (gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften) bis zum 31.12. des Todesjahres bestehen.
Wie erhalte ich für ein Nachlasskonto eine Jahressteuerbescheinigung?
Für ein gelöschtes Nachlasskonto erhalten die Erben im ersten Quartal des darauffolgenden Jahres automatisch eine Jahressteuerbescheinigung per Post.
Was muss ich im Nachlassfall bei Auslandsbezug beachten?
Sobald ein Auslandsbezug vorliegt, kann die Auskehrung der Erbschaft nur nach Vorlage einer durch das Finanzamt ausgestellten Unbedenklichkeitsbescheinigung erfolgen.
Kontolöschung im Nachlassfall
Wie kann das Konto einer/eines Verstorbenen aufgelöst werden?
Mitkontoinhaber und Bevollmächtigte können die Löschung des Kontos einer/eines Verstorbenen veranlassen. Allerdings ist eine Löschung erst möglich, wenn sich alle Salden auf 0 und keine Wertpapiere im Depot befinden.
Zur Löschung eines Einzelkontos ohne Vollmacht benötigen wir zunächst die Sterbeurkunde, einen Erbnachweis sowie eine Identitätsfeststellung der Erbin/des Erben bzw. Identitätsfeststellungen aller Erbinnen und Erben bei einer Erbengemeinschaft.