Jahressteuerbescheinigung / Erträgnisaufstellung
Jahressteuerbescheinigung (JStB)
- Diese Bescheinigung benötigen Sie im Original, wenn Sie Ihre Kapitalerträge vom Finanzamt veranlagen lassen möchten.
- Die Jahressteuerbescheinigung für das Finanzamt wird nach Bestellung kostenlos erstellt und postalisch versendet.
In einigen Ausnahmefällen bekommen Sie die Jahressteuerbescheinigung im Original per Post automatisch zugeschickt. Dies ist zum Beispiel der Fall:
- wenn die Verlustverrechnungssalden nicht auf das Folgejahr übertragen werden
- wenn der Saldo der anrechenbaren aber noch nicht angerechneten Quellensteuer zum Jahresultimo 10 Euro übersteigt.
- wenn Sie comdirect first Kunde sind
Weitere Informationen
Erträgnisaufstellung (EA)
- Die Erträgnisaufstellung enthält alle relevanten Informationen für Sie und ist mit Hinweistexten und Fußnoten so versehen, dass Ihnen oder Ihrem steuerlichen Berater umfängliche Daten zur Verfügung gestellt werden.
- Sie haben die Möglichkeit Jahressteuerbescheinigungen und Erträgnisaufstellungen auch rückwirkend zu bestellen
Weitere Informationen
Nach heutiger Rechtslage fordert das Finanzamt für die Veranlagung eine Original-Jahressteuerbescheinigung, d.h. eine von der Bank erstellte, gedruckte und postalisch versendete Jahressteuerbescheinigung nach § 45a Absatz 2 EstG
Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab. Die Rechtsgrundlagen für die Besteuerung von Kapitaleinkünften können sich ändern. Die comdirect bank AG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen auf dem Gebiet des Steuerrechts. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine persönliche Steuer- oder Rechtsberatung.