Freistellungsaufträge

Freibetragsgrenzen, Sparerpauschbetrag und Steuer-ID.

Die Freibetragsgrenzen liegen bei 801 Euro für Ledige und 1602 Euro für Verheiratete.

  • Bis zu diesem Betrag sind Veräußerungsgewinne, Dividenden und Zinserträge steuerfrei.
  • Der Freistellungsauftrag gilt immer für das gesamte Steuerjahr.
  • Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag werden zum sogenannten Sparerpauschbetrag zusammengefasst.
  • Bei nachträglicher Erteilung oder Erhöhung des Freistellungsauftrages werden die auf die freigestellten Kapitalerträge bereits abgeführten Steuern automatisch erstattet.

Die wichtigsten Neuerungen seit 2009:

  • Veräußerungsgewinne aus Wertpapiergeschäften unterliegen der Abgeltungsteuer und belasten somit den eingereichten Freistellungsauftrag.
  • Der Freistellungsauftrag gilt für alle Konten und Depots bei einer Bank.
  • Die Spekulationsfrist und das sogenannte Halbeinkünfteverfahren für Kursgewinne und für Einkünfte aus Dividenden entfallen. Auch die separate Freigrenze von früher 512 Euro für Kursgewinne wurde abgeschafft.
  • Seit 2009 entfällt die Möglichkeit Werbungskosten für beispielsweise Depotgebühren, Fahrten zu Hauptversammlungen oder Zinsen für Fremdfinanzierungskosten der Geldanlage abzusetzen.
  • Die sogenannte Nicht-Veranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) gilt weiterhin. Schüler, Studenten, Rentner oder Teilzeitbeschäftigte, die davon ausgehen, aufgrund geringer Einnahmen¹ nicht zur Einkommensteuer veranlagt zu werden, können einen Antrag beim Finanzamt stellen.

Angabe Ihrer individuellen Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID.) 

Eingehende Änderungen und Neueingaben von Freistellungsaufträgen dürfen gemäß dem Jahressteuergesetz 2010 seit dem 01.01.2011 nur noch dann akzeptiert werden, wenn die individuelle Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) der Kontoinhaber und der Ehegatten angegeben wird. Bestehende Freistellungsaufträge behalten hingegen auch ohne Angabe der Steuer-ID bis Ende 2015 ihre Gültigkeit.

  • Bei der Steuer-ID handelt es sich um eine eindeutige, lebenslang gültige Identifikationsnummer für steuerliche Belange, die jedem Bundesbürger mitgeteilt wurde. Der Versand erfolgte durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im August 2008 und kann dort jederzeit angefordert werden.
  • Die Steuer-ID hat elf Ziffern. Aus der Zahlenkombination können keine Rückschlüsse auf den Steuerpflichtigen gezogen werden.
  • Weitere Informationen zur Identifikationsnummer sind beim Bundeszentralamt für Steuern unter www.identifikationsmerkmal.de abrufbar.
  • Die Steuer-ID kann bereits im Persönlichen Bereich unter Verwaltung/Steuerübersicht angegeben werden.

Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab. Die Rechtsgrundlagen für die Besteuerung von Kapitaleinkünften können sich ändern. Die comdirect bank AG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen auf dem Gebiet des Steuerrechts. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine persönliche Steuer- oder Rechtsberatung.

Wichtiger Hinweise

Online ist die letztmalige Änderung des Freistellungsauftrages nur bis zum 23.12. des laufenden Jahres möglich.
   

1 - Kinder können bis zu 8.841 Euro an Zinserträgen und Dividenden steuerfrei vereinnahmen. Rentner haben einen Anspruch auf eine NV-Bescheinigung, wenn Rente und Zinseinkommen abzüglich des Sparerpauschbetrags 8.004 Euro im Jahr nicht übersteigt. Studenten zahlen bis zu 8.004 Euro an Einkünften und Bezügen keine Steuern auf Kapitalerträge. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab.