Strategie
Das OGAW-Sondervermögen soll mindestens zu 51% seines Wertes in verzinsliche Wertpapiere in- und ausländischer Emittenten investieren. Dieser Anlageschwerpunkt kann teilweise oder vollständig auch durch den Erwerb von Anteilen an anderen Investmentvermögen abgebildet werden, die nach ihren Anlagebedingungen oder ihren Satzungen ihrerseits überwiegend in entsprechende Vermögensgegenstände investieren. Dabei legt das OGAW-Sondervermögen zu mindestens 75% des Wertes des OGAW-Sondervermögens in Vermögensgegenstände von Emittenten und Investmentanteile an, die definierte ESG-Standards in Bezug auf ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Merkmale ('ESG-Standards') erfüllen und einen positiven Nachhaltigkeitsscore gemäß der Methodik des externen Datenanbieters imug rating aufweisen.
Zur Erreichung der finanziellen Ziele und zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Produktmerkmale wendet das OGAW-Sondervermögen anerkannte Verfahren an, insbesondere ein umfassendes ESG-Screening der Emittenten. In diesem Zusammenhang gelten für das OGAW-Sondervermögen folgende umsatzbezogenen sektoralen Ausschlusskriterien für Emittenten: kontroverse Waffen (Umsatzschwelle: 0%), konventionelle Waffen, Tabak, Atomkraft, Alkohol, Pornografie, Glückspiel (Umsatzschwelle jeweils 5%), Öl und Kohle (für Öl und Kohleförderung gilt eine Umsatzschwelle von 5%, für Öl und Kohleverstromung eine Umsatzschwelle von 10%), Erdgas (Umsatzschwelle: 5%) sowie für Abbau, Exploration und Dienstleistungen für Ölsand und Ölschiefer (Umsatzschwelle: 0%). Insoweit sind im Rahmen vorgenannter Ausschlusskriterien Investitionen in Portfoliounternehmen, die ihren Umsatz durch Aktivitäten im Zusammenhang mit der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz aus/von Atomenergie und Erdgas sowie Förderung von Uran oder Erdgas generieren, möglich. Für das OGAW-Sondervermögen dürfen keine Aktien erworben werden.