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Ist eine Lebensversicherung
heute noch sinnvoll
und zeitgemäß?

Die Lebensversicherung galt traditionell als Mittel der Wahl, um seine Nächsten im Todesfall finanziell abzusichern. Zugleich boten klassische Lebensversicherungspolicen als Geldanlage die Aussicht auf hohe Renditen. Allerdings haben sich die Zeiten geändert und die renditeträchtige Lebensversicherung hat sich hinsichtlich der Geldanlage in einen ertragsarmen Ladenhüter verwandelt. Aus diesem Grund verschwindet die klassische Lebensversicherung zunehmend aus dem Produktportfolio von Versicherungsunternehmen. Und Verbraucher suchen sich für die Altersvorsorge oder die Geldanlage inzwischen weitaus lukrativere Alternativen.

Sinn und Zweck einer Lebensversicherung 

Eine Lebensversicherung dient überwiegend der Absicherung von Angehörigen beim Ableben des Versicherungsnehmers. Es handelt es sich demnach im ursprünglichen Sinn um einen aktiven Schutz der Hinterbliebenen. Diese Form der Versicherung hat sich in Deutschland Ende des 19. Jahrhunderts etabliert.

Aus dem reinen Anspruch, Angehörige nach dem eigenen Tod finanziell abzusichern, haben sich weitere Produkte rund um die Lebensversicherung ausdifferenziert. Heute gibt es deshalb viele verschiedene Varianten der Lebensversicherung, die sich anhand des Versicherungsfalles, der Kapitalbildung oder der Versicherungsleistung unterscheiden.

Diese Arten von Lebensversicherungen gibt es 

Grundsätzlich handelt es sich bei jeder Art der Lebensversicherung um eine Individual- und Personenversicherung. Mit dieser Police werden die Risiken in Bezug auf die Lebensdauer der versicherten Person abgesichert und das Versicherungsrisiko bezieht sich immer auf eine Person.

Heute existieren folgende Varianten der Lebensversicherung:

  • Risikolebensversicherung: Mit einer Risikolebensversicherung sorgt ein Versicherungsnehmer dafür, dass seine Angehörigen nach seinem Tod finanziell abgesichert werden. Häufig wird diese Form der Lebensversicherung eingesetzt, um Baukredite abzusichern. Dabei erfolgt keine Kapitalbildung, die Beiträge sind eher gering. Die Laufzeit von Risikolebensversicherungen wird üblicherweise auf die Dauer der Kreditrückzahlung begrenzt.
  • Kapitallebensversicherung: Die Kapitallebensversicherung wird auch als die „klassische Lebensversicherung“ bezeichnet. Sie ist Geldanlage und Risikoabsicherung zugleich. Der Versicherungsnehmer zahlt über mehrere Jahrzehnte hinweg Beiträge in die Police ein. Die eingezahlte Summe wird vom Versicherungsunternehmen garantiert verzinst. Zu einem vereinbarten Termin in der Zukunft werden die kompletten verzinsten Einlagen an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Verstirbt der Versicherungsnehmer vorher, erhalten die Hinterbliebenen einen vertraglich vereinbarten Betrag oder einen Betrag, der dem bisher eingezahlten Geld inklusive Verzinsung entspricht.
  • Förderfähige Rentenversicherungen: Verbraucher können ihre private Altersvorsorge auch mit staatlich geförderten Policen bestreiten. Dabei handelt es sich um die sogenannten „Riester“- oder „Rürup“-Policen. Die Förderung ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden und nicht als kapitalbildende Lebensversicherung möglich.
  • Rentenversicherung: Diese Form der Lebensversicherung funktioniert ähnlich wie eine Kapitallebensversicherung, indem der Versicherungsnehmer viele Jahre lang regelmäßig in die Police einzahlt. Zu einem vereinbarten Zeitpunkt wird die verzinste Summe dann in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt. Die Höhe der monatlichen Raten hängt zum einen von der Menge des eingezahlten Kapitales und zum anderen von der Höhe der vereinbarten Zinsen ab. Beim Tod des Versicherungsnehmers sind Hinterbliebene nicht durch eine zugesicherte Summe abgesichert. Sie erhalten lediglich das bisher eingezahlte Geld zurück.
  • Fondsgebundene Lebensversicherung: Hierbei handelt es sich um eine Variante der Kapitallebensversicherung. Die gezahlten Beiträge werden teilweise in Aktienfonds eingezahlt. Auf diese Weise soll die Rendite der Police steigen. Fondsgebundene Lebensversicherungen bergen das Risiko, dass der in Fonds investierte Anteil Kursschwankungen unterliegen kann. Viele Versicherungen bieten inzwischen keine Fondsgebundenen Lebensversicherungen mehr an, sondern Fondsgebundene Rentenversicherungen.
  • Indexgebundene Lebensversicherungen: Auch hier handelt es sich um eine Variante der Kapitallebensversicherung. Im Gegensatz zur klassischen Lebensversicherung erhalten Versicherungsnehmer keinen Garantiezins. Stattdessen werden Überschüsse in Aktienindizes investiert. Generieren diese Investitionen langfristig keine Gewinne, erhält der Versicherungsnehmer zum Laufzeitende lediglich die eingezahlten Beiträge unverzinst zurück.

Überblick über Lebensversicherungsarten: Welche Lebensversicherung macht Sinn?

Art der Lebensversicherung Verwendungszweck Versicherungsfall Kapitalbildung
Risikolebensversicherung Absicherung von Immobilienkrediten, finanzielle Absicherung von Hinterbliebenen Todesfall keine
Kapitallebensversicherung Kapitalanlage, Altersvorsorge, Absicherung von Hinterbliebenen Todesfall und Erlebensfall ja, Auszahlung als Einmalbetrag
Rentenversicherung Altersvorsorge Erlebensfall Zahlung einer lebenslangen Rente

Wann wird eine Lebensversicherung ausgezahlt? 

Die vereinbarte Versicherungssumme der klassischen Kapitallebensversicherung wird entweder nach dem Ableben des Versicherungsnehmers an die Hinterbliebenen ausgezahlt oder der Versicherungsnehmer „erlebt“ den vertraglich vereinbarten Auszahlungstermin, an welchem er den Betrag erhält. Je nach Police kann der Auszahlungstermin im Erlebensfall individuell festgelegt werden. Viele Hausbesitzer koordinieren die Auszahlung ihrer Kapitallebensversicherung mit dem Begleichen der Schlussrate einer Immobilienfinanzierung. Denkbar ist ebenfalls eine Auszahlung zum Rentenbeginn.

Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung wird die vereinbarte Versicherungssumme bei einer Risikolebensversicherung erst beim Eintritt des versicherten Ereignisses ausgezahlt, also nach dem Tod des Versicherungsnehmers.

Die Auszahlung der privaten Rentenversicherung erfolgt in der Regel erst beim Eintritt des Versicherungsnehmers in das Rentenalter oder bei einer vorzeitigen Berufsunfähigkeit, sofern diese mit der Rentenversicherung abgedeckt ist.

Zahlen und Fakten rund um die Lebensversicherung in Deutschland 

Laut Daten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gab es Stand 31.12.2016 über 20,7 Millionen Kapitallebensversicherungspolicen in Deutschland. Ihr Anteil an allen Lebensversicherungen betrug damit knapp 24 %. Die gesamte Versicherungssumme betrug fast 500 Milliarden Euro.

Deutlich geringer ist laut Zahlen des GDV der Anteil der fondsgebundenen Lebensversicherungen. Er betrug Ende 2016 lediglich 4,4 % bei knapp 3,7 Millionen Policen. Im Verhältnis dazu ist die Versicherungssumme mit über 110 Milliarden Euro sehr hoch.

Quelle: http://www.gdv.de/wp-content/uploads/2017/06/GDV-Lebensversicherung-in-Zahlen-2017.pdf

Zahlen und Fakten rund um die Lebensversicherung

So funktioniert das Prinzip der Lebensversicherung: Welcher Betrag wird ausgezahlt? 

Auszahlung von Lebensversicherung und Rentenversicherung

Unabhängig von der Art der Versicherungspolice ist das Prinzip immer ähnlich. Versicherungsnehmer zahlen monatlich einen vertraglich vereinbarten Betrag in ihre Police ein. Die Versicherungsunternehmen verwenden dieses Kapital, um es renditeträchtig anzulegen. Von den Überschüssen werden schließlich die Leistungen beglichen.

Im Fall einer Risikolebensversicherung müssen Versicherer nur dann Leistungen auszahlen, wenn der Versicherungsfall eintritt.

Bei Kapitallebensversicherungen erfolgt eine garantiere Auszahlung nach dem Ende der Laufzeit oder im abgesicherten Todesfall des Versicherungsnehmers.

Neuverträge lohnen sich heute nicht mehr 

Da es sich bei Lebensversicherungspolicen um langfristige Anlageprodukte handelt, haben Versicherer das angelegte Kapital meist in sehr sichere und gut verzinste Produkte wie Staatsanleihen investiert. Allerdings werfen diese Formen der Kapitalvermehrung heute nur noch sehr geringe Zinsen ab. Zugleich sind klassische Anleger von der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) betroffen, die Banken oder Versicherungsunternehmen keine Zinsen auf Kapitaleinlagen gibt.

Versicherungsunternehmen stehen vor allem bei kapitalbildenden Lebensversicherungen vor einem Dilemma. Denn sie haben bei vielen Verträgen Zinsen garantiert, die heute mit klassischen Kapitalanlagemöglichkeiten nicht mehr zu erzielen sind. Der Garantiezins der gängigen Kapitallebensversicherungen liegt inzwischen durchschnittlich bei unter 1 %. Somit wäre schon ein Teil der Frage beantwortet, ob Lebensversicherungen heute noch sinnvoll sind: Bei der derzeitigen Verzinsung definitiv nicht. Daher bieten auch die Versicherungen heute neue Renten- oder Lebensversicherungsprodukte an, die auf der Geldanlage in Aktien basieren.

Geld für die Lebensversicherung: Rückkauf und Auszahlung 

Es gibt verschiedene Szenarien, in welchen Verbraucher über den Verkauf oder die Kündigung ihrer Lebensversicherung nachdenken. So kann es bei Hausbesitzern zu einem erhöhten Kapitalbedarf für Renovierungen oder Instandhaltungen kommen. Ebenso können finanzielle Engpässe bei Arbeitsplatzverlust oder Berufsunfähigkeit entstehen, die mit dem Geld aus der Police gelindert werden könnten. Andere Versicherungsnehmer sind vielleicht einfach nur unzufrieden mit der mageren Rendite, die ihre Lebensversicherung verspricht.

Doch ganz gleich, wie drängend der Finanzierungsbedarf ist: Eine Kündigung oder vorzeitige Auszahlung der Kapitallebensversicherung sollte gut überlegt sein. Denn ein Ende vor der vereinbarten Laufzeit ist immer mit Verlusten verbunden. Und diese gilt es beim Verkauf oder der Kündigung so gering wie möglich zu halten.

Faustregel: Wer eine Kapitallebensversicherung schon länger als 5 Jahre hält, sollte diese am besten nicht kündigen, da die Verluste sonst zu hoch sind. Denn in den ersten Jahren der Versicherungslaufzeit werden in der Regel zunächst die Abschluss- und Verwaltungsentgelte in größerem Umfang getilgt. Der Anteil an der Versicherungssumme steigt erst deutlich nach ein paar Jahren.

Rückkaufswert ist nicht gleich Versicherungswert 

Eine wichtige Rolle bei der Kündigung oder der Veräußerung einer Lebensversicherung spielt der sogenannte Rückkaufswert. Dabei handelt es sich um den Wert, den eine Versicherungspolice hat, wenn sie an das Versicherungsunternehmen oder einen Ankäufer veräußert wird. Grundsätzlich gilt: Je länger in die Lebensversicherung eingezahlt wurde, desto höher fällt der Rückkaufswert aus.

Darüber hinaus beeinflusst die Art des Versicherungsvertrags die Berechnung des Wertes. Außerdem spielen die Garantieverzinsung sowie die mit dem Vertrag verbundenen Abschlusskosten eine Rolle. Darüber hinaus werden bei einer vorzeitigen Kündigung Stornierungsentgelte fällig, die den Rückkaufswert schmälern.

Wenn nun für die Lebensversicherung ein Rückkaufswert ermittelt wird, liegt dieser deutlich unter dem eigentlichen Versicherungswert oder dem Betrag, der am Ende der Laufzeit ausgezahlt würde. In manchen Fällen ist eine vorzeitige Kündigung finanziell besonders schmerzlich, da die Versicherer für den Auszahlungstermin meist eine Schlussverzinsung vereinbaren, die oftmals bei bis zu 20 % liegt. Bevor die Anbieter die Lebensversicherung auszahlen, wird dann der Schlusszins hinzugerechnet. Dieser 20-Prozent-Bonus entfällt bei einem Rückkauf.

Grundsätzlich können nur Kapitallebensversicherungen zu einem Rückkaufswert verkauft werden. Bei Risikolebensversicherungen entfällt diese Möglichkeit.

Rückkauf der Lebensversicherung: So funktioniert es 

Wenn sich Versicherungsnehmer trotz einkalkulierter Verluste dennoch für einen Verkauf oder eine Kündigung ihrer Lebensversicherung entscheiden, stehen ihnen zwei Möglichkeiten offen:

  • Rückkauf der Police durch das Versicherungsunternehmen: In der Regel ist bei jeder klassischen Kapitallebensversicherung ein Rückkaufswert vertraglich festgelegt. Denn er ist nach Paragraph 169 des Versicherungsvertragsgesetztes (VVG) vorgeschrieben. In diesem Fall kündigt der Versicherungsnehmer die Police, und die Versicherung ermittelt den fälligen Rückkaufswert. Sie „kauft“ die Police mit allen damit verbundenen Rechten zurück. Ist der Rückkauf vollzogen, hat der Versicherungsnehmer keine Absicherung im Todesfall mehr und auch keinen Anspruch auf mit der Police verbundene Auszahlungssummen oder Renten.
  • Verkauf der Police an einen Drittanbieter: Auf dem Markt gibt es mittlerweile verschiedene Unternehmen, die professionell Versicherungspolicen aufkaufen. In diesem Fall gestaltet sich die Abwicklung ein wenig komplizierter, da die Versicherungspolice auf den Aufkäufer „übertragen“ wird und das Unternehmen später von der renditeträchtigen Auszahlung profitieren kann. Diese Variante sollten sich Verbraucher ebenfalls sehr gut überlegen, da es auf dem Markt viele unseriöse Anbieter gibt. Empfehlenswert ist es deshalb, sich nur an Anbieter zu halten, die im Bundesverband Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) registriert sind. 

So läuft ein Rückkauf der Lebensversicherung ab 

Ein Rückkauf durch das Versicherungsunternehmen geht relativ einfach vonstatten. Denn der Rückkauf ist nichts anderes als die Abwicklung der Kündigung. Der Ablauf im Detail:

  1. Kündigung der Versicherung durch den Versicherungsnehmer: Feste Kündigungsfristen gibt es bei Kapitallebensversicherungen in der Regel nicht. Die Kündigung muss aber in schriftlicher Form erfolgen.

  2. Prüfung der Kündigung und Ermittlung des Rückkaufswerts: Das Versicherungsunternehmen ermittelt den Rückkaufswert und zieht davon mögliche Stornogebühren oder Gebühren für die Verwaltung ab.

  3. Auszahlung des Rückkaufswerts: Nach der Unterzeichnung des Rückkaufsvertrags erhält der Versicherungsnehmer den Rückkaufswert ausgezahlt.

Zum Überbrücken: Die Lebensversicherung beleihen

Bei kurzfristigem Finanzbedarf muss eine Lebensversicherung nicht zwingend gekündigt oder verkauft werden. Mit einem sogenannten Policendarlehen kann die Versicherung beliehen werden. Dabei wird die Versicherungssumme als Sicherheit verwendet und ein Teil davon für das Darlehen genutzt, das vom Versicherungsnehmer zurückgezahlt werden muss. Ein Vorteil ist zwar die häufig attraktive Verzinsung. Doch tatsächlich sind Policendarlehen immer mit zusätzlichem Verlust verbunden.

Bei finanziellen Engpässen: Lebensversicherung beitragsfrei stellen und weitere Optionen

Wenn die finanziellen Mittel von Versicherungsnehmern kurz- oder mittelfristig nicht mehr ausreichen, um die Versicherungsprämien zu begleichen, stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, ohne dass der Versicherungsvertrag gleich gekündigt werden muss:

  • Verzicht auf Sparbeiträge: Bei vielen Policen besteht die Option, den Sparanteil der Prämien für einen gewissen Zeitraum auf Null zu setzen. In diesem Fall zahlt der Versicherungsnehmer allein den Anteil, der für die Absicherung im Todesfall nötig ist.
  • Reduzierung der Versicherungssumme: Der Kunde kann entscheiden, ob er die Versicherungssumme verkleinern möchte, sodass dadurch die monatliche Zahlung verringert wird. Zugleich sinken dadurch auch die Leistungen im Todesfall sowie die Auszahlungssumme am Ende der Laufzeit.
  • Beitragsstundung: Eine Beitragsstundung ermöglicht den Aufschub der Zahlungen für einen definierten Zeitraum, in der Regel bis zu zwei Jahren. Nach Ablauf der Stundung müssen die Beiträge gezahlt werden. Der Vorteil ist, dass der komplette Versicherungsschutz erhalten bleibt. Aber: Wenn die Beiträge fällig werden, muss eine hohe Summe auf einmal bezahlt werden. Das lohnt sich nur, wenn die Aussicht besteht, dass sich die finanzielle Situation nach Ablauf der Stundungszeit deutlich gebessert hat.
  • Versicherungsvertrag „beitragsfrei stellen“: In diesem Fall wird die Police für einen vereinbarten Zeitraum stillgelegt bzw. pausiert. Es wird kein Geld eingezahlt, aber die Versicherungsleistung im Todesfall oder am Ende der Laufzeit bleibt bestehen. Allerdings sinken diese Leistungen durch den Entfall der Einzahlungen. Grundsätzlich besteht bei jeder Versicherung die Möglichkeit der Beitragsfreistellung. Allerdings hängt diese bei Kapitallebensversicherungen in der Regel von der Höhe eines vertraglich vereinbarten Rückkaufswerts ab. Ist dieser Wert erreicht, kann eine Beitragsfreiheit in manchen Fällen bis zum Ende der Versicherungslaufzeit vereinbart werden.
  • Bezahlen der Beiträge aus Überschüssen: Wurden bereits Überschüsse mit der Versicherung erzielt, können diese für das Begleichen der Beiträge verwendet werden. Auch hier ist eine Absprache mit dem Anbieter erforderlich.

Wichtig: Prüfen Sie bei einer Reduzierung oder Aussetzung von Beiträgen unbedingt im Vorfeld, ob Ihr Versicherer dann eine sogenannte „Novation“ der Police einleitet. Eine solche Vertragserneuerung ist unvorteilhaft, wenn danach die Bedingungen für Verträge ab dem 01. 01.2005 gelten und Sie später bei der Auszahlung des Betrages Kapitalertragssteuer zahlen müssen.

Lebensversicherung kündigen – nur in Ausnahmefällen

Nur in Ausnahmefällen sollten Sie Ihre Lebensversicherung auflösen. Zum einen erheben Versicherungen für vorzeitige Kündigungen Entgelte. Und zum anderen können durch die vorzeitige Auszahlung höhere Steuern fällig werden. Die steuerliche Belastung wird für Sie besonders hoch, wenn Ihre Lebensversicherungspolice nach 2005 abgeschlossen wurde.

Vor einer Auszahlung des Rückkaufswerts sollten Sie immer prüfen oder von Ihrem Versicherungsanbieter prüfen lassen, ob Steuerforderungen entstehen können. Das gilt insbesondere für Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden.

Wichtig: Wenn Sie Riester- oder Rürup-Versicherungsverträge nutzen, sind Stornokosten zulässig und können somit möglicherweise von der Versicherung verlangt werden. Darüber hinaus müssen erhaltene Zulagen zurückgezahlt werden. Rürup-Renten können außerdem nicht gekündigt werden. Es ist lediglich eine Umstellung auf Beitragsfreiheit möglich.

Sonderfall: Rückabwicklung bei fehlerhaften Widerrufsklauseln

Wer heute auf das eingezahlte Kapital seiner Lebensversicherungspolice zugreifen möchte, kann prüfen, ob sein nach 2004 abgeschlossener Vertrag eine fehlerhafte Widerrufsklausel enthält. Dort muss festgeschrieben sein, innerhalb welchen Zeitraumes der Vertrag nach der Unterzeichnung widerrufen werden kann.
 
Haben Verbraucher zum Beispiel erst vor wenigen Jahren eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen und festgestellt, dass diese nur sehr wenig Rendite abwirft, können sie den Vertrag auf mögliche Fehler im Widerrufsrecht prüfen lassen. Fehlt zum Beispiel eine Widerrufsklausel oder weist diese Mängel auf, ist eine Vertragskündigung theoretisch sofort möglich.

Allerdings sollten Versicherungsnehmer immer genau prüfen, welche Vorteile sie im Falle einer Kündigung verlieren, und ob es nicht sinnvoller ist, die Police zu verkaufen oder ruhen zu lassen.

Lebensversicherungen und Steuern – das gilt es zu beachten 

Wenn Sie eine Kapitallebensversicherung haben, ist entscheidend für die Steuerbelastung, wann Sie die Police abgeschlossen haben. Wurde der Vertrag vor dem 31.12.2004 abgeschlossen, entfällt die Kapitalertragssteuer für die mit der Lebensversicherung erzielten Erträge. Für alle Policen, die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, wird auf die Kapitalerträge die Kapitalertragssteuer fällig. Das sind aktuell 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Werden zum Beispiel aus einer Kapitallebensversicherung 100.000 Euro vorzeitig ausgezahlt und der Kapitalertrag beträgt 10.000 Euro, müssen Versicherungsnehmer mehr als 3.000 Euro an Steuern bezahlen.

 

Lebensversicherungen eignen sich heute kaum noch als finanzielle Absicherung für das Alter 

Auch wenn der Ruf der Kapitallebensversicherung als renditeträchtiges Finanzprodukt bis heute in den Köpfen vieler Sparer nachhallt, sind die tatsächlichen Ertragsmöglichkeiten doch eher gering. Bei Garantiezinsen von 1 % und weniger können Sparer kaum sinnvoll Geld anlegen.

So zeigen zum Beispiel aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes, dass die Verbraucherpreise im Dezember 2017 um mehr als 1,5 Prozent höher waren als im Vorjahr. Für eine Geldanlage mit einer geringeren Verzinsung würde das bedeuten, dass sie faktisch nicht an Wert gewinnt. Eine Kapitallebensversicherung würde aktuell die steigende Inflation nicht decken können.

Sinnvoll ist eine Kapitallebensversicherung heute für Sie nur noch, wenn Ihre Police älter ist und am besten vor dem 31.12.2004 unterzeichnet wurde. Eventuell könnten sich für Sie staatlich geförderte Lebensversicherungen in Form von Rentenversicherungen lohnen. Die Versicherungen bieten aufgrund der Niedrigzinsphase keine Kapitallebensversicherung mit Garantiezins mehr an. Dafür haben sie neue Produkte in der privaten Rentenversicherung etabliert, bei denen das in die Policen eingezahlte Kapital in Aktienfonds investiert wird. Diese höheren Ertragschancen sind jedoch auch hier mit einem höheren Risiko verbunden.

 

Interessante Alternativen zur Lebensversicherung 

In Zeiten von niedrigen Zinsen verspricht die Geldanlage in Aktien bzw. Fonds einen höheren Ertrag. Dabei gilt es jedoch zu bedenken, dass das Risiko mit steigender Renditechance sich ebenfalls erhöht. Einen Garantiezins, wie er vor allem bei älteren Kapitallebensversicherungsverträgen vorhanden war, gibt es bei modernen Geldanlagen nicht. Sie müssen sich Ihrer eigenen Risikobereitschaft bewusst sein und sich über mögliche Gefahren und Chancen einer Geldanlage eingehend informieren.

Allerdings sind Sie mit modernen Anlageformen deutlich freier in der Wahl Ihrer Produkte und können Ihren Kapitalstock flexibler an Ihren Bedarf und Ihre vorhandenen finanziellen Mittel anpassen. Der erste Weg zur Chance auf höhere Renditen kann zum Beispiel über ein Depot führen. Damit können Sie zum Beispiel in ETFs investieren oder Fonds in Ihr Portfolio aufnehmen. Für Sparer bietet sich das regelmäßige Einzahlen kleiner Beträge in einen Aktien- oder Fondsparplan an. Doch auch hier sollten Sie sich nicht auf möglichen Gewinnen ausruhen, denn durch die Bindung an Aktien sind auch Verluste möglich.

Grundsätzlich sollten Sie darüber nachdenken, sich nicht mehr nur auf eine Anlageform wie eine klassische Lebensversicherung zu konzentrieren, sondern das Anlageportfolio zu diversifizieren. Fonds und Sparpläne bieten dafür beste Voraussetzungen und in der Regel eine höhere Rendite als Lebensversicherungen.

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