Hauptversammlungen 

Hier findest du die wichtigsten Informationen für die Teilnahme an Hauptversammlungen. 

Wann und wie erhalte ich meine Einladung zur Hauptversammlung?

Als Aktionär erhältst du die Einladung zur Hauptversammlung von Gesellschaften mit Hauptsitz in Deutschland bzw. der EU per Post oder in die Postbox. Du kannst anschließend eine Anmeldebestätigung (Eintrittskarte) bestellen. Sende uns dafür einfach das der Einladung beigefügte Bestellformular ausgefüllt und unterschrieben per Post oder E-Mail-Anhang. Alternativ erteilst du deinen Auftrag formlos über unser Kontaktformular aus dem Persönlichen Bereich deiner Kundenverbindung.

Sofern es sich um Namensaktien handelt, erhältst du die Einladung direkt von der Gesellschaft. Dort bestellst du anschließend auch die Eintrittskarte.

Warum habe ich keine Einladung zur Hauptversammlung erhalten?

Du erhältst von comdirect keine Einladung zur Hauptversammlung, wenn es sich um eine Namensaktie handelt. Bei Namensaktien wirst du direkt von der Gesellschaft angeschrieben. Dabei wird die Adresse verwendet, die im Aktionärsregister hinterlegt ist. Solltest du uns nach einem Umzug deine neue Adresse nicht mitgeteilt haben, ist im Aktionärsregister noch deine alte Anschrift hinterlegt.

Wende du für deine Namensaktien keine Einladung zur Hauptversammlung erhalten hast, wende dich bitte direkt an die Gesellschaft.

Wie bestelle ich Eintrittskarten (Anmeldebestätigungen) für eine Hauptversammlung?

Nach Erhalt der Einladung zur Hauptversammlung bestellst du deine Anmeldebestätigung

  • per Kontaktformular aus deinem Persönlichen Bereich (eingeloggt)
  • per Formular (liegt der Einladung bei) oder formlos per E-Mail-Anhang (PDF mit Originalunterschrift): info@comdirect.de
  • telefonisch über unseren Kundenservice: 04106 - 708 25 00

Sofern es sich um Namensaktien handelt, bestellst du die Anmeldebestätigung direkt über die Gesellschaft.

Wann bekomme ich meine Eintrittskarte (Anmeldebestätigung) zur Hauptversammlung?

Der Versand der Eintrittskarte erfolgt üblicherweise 2 Wochen vor dem Hauptversammlungstermin per Post.

Wie kann ich an einer ausländischen HV teilnehmen?

Für Hauptversammlungen (HV) außerhalb der EU erhältst du von comdirect keine Einladungen, da uns diese von den Gesellschaften nicht zur Verfügung gestellt werden. Möchtest du an einer HV außerhalb der EU teilnehmen, reiche uns bitte deine Eintrittskartenbestellung spätestens 4 Wochen vor dem Versammlungstermin ein.

Deinen Auftrag erteilst du online per Kontaktformular aus deinem Persönlichen Bereich oder telefonisch. Nenne uns den Namen der Gesellschaft und den Versammlungstermin. Anschließend prüfen wir die Möglichkeit der Teilnahme und informieren dich über die damit verbundenen Kosten.

Kann ich ein Abonnement für die Eintrittskartenbestellung einrichten?

Gerne richten wir dir für die Teilnahme an Hauptversammlungen inländischer Gesellschaften ein Abonnement ein. Du erhältst dann deine Eintrittskarten (Anmeldebestätigungen) automatisch. Der Versand erfolgt üblicherweise 2 Wochen vor dem Hauptversammlungstermin.

Deinen formlosen Auftrag erteilst du über unser Kontaktformular aus dem Persönlichen Bereich deiner Kundenverbindung. Klicke hierfür nach dem Login auf Hilfe & Service. Anschließend scrolle bis zur Überschrift "Allgemeine Kontaktdaten“. Wähle nun "Kontaktformular“ und dann auf der folgenden Seite (Schnelle Antworten) in der Mitte erneut "Kontaktformular“.

Das Abonnement gilt für alle Inhaberaktien von inländischen Gesellschaften in deinem Depot. Die Hinterlegung für einzelne Gesellschaften ist nicht möglich. Vom Abonnement ausgenommen sind Namensaktien und Gesellschaften, die ihren Sitz außerhalb von Deutschland haben.

Wie viele Eintrittskarten kann ich bestellen?

Du kannst je Hauptversammlung bis zu 2 Eintrittskarten bestellen. Die maximale Anzahl der möglichen Eintrittskarten ist auf deiner Einladung vermerkt. Je nach Gesellschaft kann es eine Anmeldebeschränkung geben. Diese ist ebenfalls auf der Einladung vermerkt.

Kann ich Gästekarten bestellen?

Gästekarten (kein Stimmrecht) bestellst du direkt über die Gesellschaft.

Kann ich meine Stimmrechte an eine Aktionärsvereinigung übertragen?

Ja. Die Dauervollmacht zur Stimmrechtsvertretung auf Hauptversammlungen erteilst du mit dem dafür vorgesehenen Formular. Dieses forderst du direkt bei der Institution an, die dich vertreten soll. Nachfolgend sind 2 genannt:

SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7 B
80331 München
Telefon: 089 - 202 08 46 - 0
Fax: 089 - 202 08 46 - 10
E-Mail: info@sdk.org

Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW)
Postfach 35 01 63
40443 Düsseldorf
Telefon: 0211 - 66 97 - 02
Fax: 0211 - 66 97 - 60
E-Mail: dsw@dsw-info.de

Den für die Depotbank vorgesehenen Dauerauftrag sendest du ausgefüllt und unterschrieben per Post an: comdirect 25449 Quickborn