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Ihre girocard ist in Deutschland, Europa und einigen weiteren Ländern mit V PAY Akzeptanz einsetzbar. Da V PAY nicht im gesamten Ausland verfügbar ist, empfehlen wir für Reisen außerhalb Europas zusätzlich die kostenlose comdirect Visa-Karte.
In folgenden Ländern ist die V PAY/girocard einsetzbar:
Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grönland, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Vatikanstadt, Vereinigtes Königreich, Zypern.
In folgenden Ländern hat V PAY eine gute Akzeptanz, obwohl sie nicht Teil von Visa Europe sind, und die Akzeptanzstellen somit nicht mit V PAY gekennzeichnet sind:
Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Kroatien, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Serbien.
Kartenumsätze können ausschließlich schriftlich per Brief bzw. Fax unter 04106 / 708 32 13 reklamiert und nach Prüfung ggf. zurückgegeben werden.
Bei dreimaliger falscher PIN- bzw. TAN-Eingabe können Sie Ihr Konto schriftlich mit einem formlosen Fax oder Brief entsperren lassen. Bitte vergessen Sie nicht, das Schreiben mit Ihrer Kontonummer sowie Ihrer Unterschrift zu versehen. Bei einer Kontosperrung wegen Missbrauchs ist eine Entsperrung ausschließlich im Original per Post möglich.
In unserem Formularcenter unter "Services" --> "Formulare & Publikationen" oder über den Link "Formulare" im Footer ganz unten auf jeder Seite.
Wir bieten unseren Kunden die Möglichkeit, Weisungen zu Kapitalmaßnahmen online zu erteilen. Gehen Sie hierzu in den Persönlichen Bereich - Order - Kapitalmaßnahmen. Sollte eine Eingabe hier nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Kundenbetreuung.
Inländische Aktien müssen bis einschließlich des Trenntages (oft der Tag der Hauptversammlung) gehalten werden, um dividendenberechtigt zu sein.
Der Tag, ab dem Aktien "ex", d.h. ohne ein bestimmtes Recht z.B. auf Dividende oder Bezugsrecht gehandelt werden. Bei Dividenden deutscher Aktien ist der Ex-Tag im Allgemeinen der Tag nach der Hauptversammlung. Das bedeutet, dass die Zuordnung der Dividende nach dem Bestand am Tag der Hauptversammlung erfolgt.
Ein Depotübertrag ist formlos schriftlich möglich. Unter "Formulare" finden Sie ein Depotübertragsformular, das Ihnen den Wertpapierübertrag in Ihr comdirect-Depot erleichtert.
Erhält der Skontroführer den Hinweis, dass im Orderbuch des jeweiligen Wertpapiers eine Stop-Loss-Order oder eine Stop-Buy-Order vorliegt und ist im Falle der Stop-Loss-Order der Geldkurs des Market Makers gleich oder niedriger als das Stop-Limit bzw. im Falle der Stop-Buy-Order der Briefkurs des Market Makers gleich oder höher als das Stop-Limit, so ist der Skontroführer berechtigt, die Stop-Order auszulösen. Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung hat der Skontroführer die Interessen des Auftraggebers und ihm eventuell vorliegende weitere Informationen zu berücksichtigen.
Laut Preisverzeichnis fällt die Provision bei jeder Teilausführung an. Ausnahme: Bei taggleichen Teilausführungen an in- und ausländischen Börsenplätzen werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.
Ein gesetztes Stop-Loss-Limit wird ausgelöst, sobald der Kurs des Wertpapiers das Limit erreicht bzw. unterschreitet. Der Verkauf wird bestens zum nächsten bezahlt Kurs ausgeführt.
Ein gesetztes Stop-Buy-Limit wird ausgelöst, sobald der Kurs erreicht bzw. überschritten wird. Der Kauf wird dann billigst zum nächsten bezahlt Kurs ausgeführt.
Zu Ihrem eigenen Schutz nehmen wir bei Optionsschein-Kursen unter EUR 2,50 grundsätzlich nur limitierte Käufe entgegen, da selbst Einzelorders in einem Optionsschein extreme Kursschwankungen hervorrufen können.
Der bzw. die Bevollmächtigte muss die Sondervollmacht für den Optionsschein-Handel unterschrieben an die comdirect zurücksenden, damit die Kontoverbindung für den Optionsschein-Handel freigeschaltet werden kann.
Über unseren Servicecomputer können Sie auch einen WP-Auftrag mit einer alphanumerischen WKN erteilen. Bitte geben Sie dazu die Buchstaben wie bei einer SMS ein. Vor und nach jedem Buchstaben drücken Sie bitte die Stern-Taste, um zu verhindern, dass der Servicecomputer ein "E" irrtümlich als "33" interpretiert.
Bei Ihrer girocard ist eine Limiterhöhung nicht möglich. Für eine Limiterhöhung Ihrer Visa-Karte wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Kundenbetreuung.
Das ist formlos schriftlich per Fax oder Brief möglich. Bitte vergessen Sie nicht, das Schreiben mit Ihrer Kontonummer sowie Ihrer Unterschrift zu versehen. Die für die Erstellung der Ersatz-PIN anfallenden Kosten entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis.
Als Kontoinhaber können Sie erteilte Vollmachten jederzeit im Persönlichen Bereich unter Verwaltung > Meine Daten oder telefonisch über unsere Kundenbetreuung löschen.
Sind Kontoinhaber und Inhaber des Auszahlungskontos identisch, kann das Auszahlungskonto durch den Kontoinhaber online im Persönlichen Bereich unter Verwaltung > Meine Daten > Kundendaten geändert werden. Eine Änderung ist ebenfalls formlos schriftlich per Brief möglich.
Sie können Ihre PIN im Persönlichen Bereich unter Verwaltung > PIN/TAN-Verwaltung oder über den Servicecomputer unter dem Menüpunkt 8.1.1. ändern.
Eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (Absätze 2-4 des § 312g BGB) soll Verbraucher im Internet vor sogenannten Kostenfallen, wie z. B. ungewollten kostenpflichtigen Abonnements, schützen. Sobald über eine Schaltfläche im Internet eine Zahlungspflicht ausgelöst wird, muss dies durch eindeutige Kennzeichnung („zahlungspflichtig") für jeden Nutzer leicht erkennbar sein (sogenannte „Button-Pflicht").
Wichtig: Der Hinweis „zahlungspflichtig" signalisiert lediglich, dass eine Zahlungspflicht für Sie als Kunde entsteht. Dies kann z. B. der Kaufpreis einer Aktie oder eines anderen Gegenwertes sein. So berechnen wir bei unseren Fondsdiamanten und anderen No-Fee-Aktionen auch zukünftig keine Entgelte.
Wichtig: Der Hinweis „zahlungspflichtig" signalisiert lediglich, dass eine Zahlungspflicht für Sie als Kunde entsteht. Dies kann z. B. der Kaufpreis einer Aktie oder eines anderen Gegenwertes sein. So berechnen wir bei unseren Fondsdiamanten und anderen No-Fee-Aktionen auch zukünftig keine Entgelte.