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Neuer Sparerpauschbetrag > Jetzt Freistellungsaufträge prüfen
Bereits eingereichte Freistellungsaufträge gelten 2009 unverändert weiter. Die Freibetragsgrenzen bleiben bei 801 Euro für Ledige und 1602 Euro für Verheiratete. Bis zu diesem Betrag sind Veräußerungsgewinne, Dividenden und Zinserträge steuerfrei. Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag werden zum sogenannten Sparerpauschbetrag zusammengefasst.
Die wichtigsten Neuerungen ab 2009:
  • Veräußerungsgewinne aus Wertpapiergeschäften unterliegen der Abgeltungsteuer und belasten somit künftig den eingereichten Freistellungsauftrag.
  • Der Freistellungsauftrag gilt für alle Konten und Depots bei einer Bank.
  • Die Spekulationsfrist und das sogenannte Halbeinkünfteverfahren für Kursgewinne und für Einkünfte aus Dividenden entfallen. Auch die separate Freigrenze von bisher 512 Euro für Kursgewinne wird abgeschafft.
  • Ab 2009 entfällt die Möglichkeit den Fiskus an Werbungskosten für die Geldanlage zu beteiligen. Die betrifft beispielsweise Depotgebühren, Fahrten zu Hauptversammlungen oder Zinsen für Fremdfinanzierungskosten für die Geldanlage, die bis Ende 2008 als Werbungskosten absetzbar waren.
  • Die sogenannte Nicht-Veranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) gilt weiterhin. Schüler, Studenten, Rentner oder Teilzeitbeschäftigte, die davon ausgehen, aufgrund geringer Einnahmen¹ nicht zur Einkommensteuer veranlagt zu werden, können einen Antrag beim Finanzamt stellen.
Die Rechtsgrundlagen für die Besteuerung von Kapitaleinkünften können sich ändern. Die comdirect bank AG und comdirect private finance AG übernehmen deshalb keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen auf dem Gebiet des Steuerrechts. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine persönliche Steuer- oder Rechtsberatung.

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- Kinder können bis zu 8.501 Euro an Zinserträgen und Dividenden steuerfrei vereinnahmen. Rentner haben einen Anspruch auf eine NV-Bescheinigung, wenn Rente und Zinseinkommen abzüglich des Sparerpauschbetrags 7.664 Euro im Jahr nicht übersteigt. Studenten zahlen bis zu 7.680 Euro an Einkünften und Bezügen keine Steuern auf Kapitalerträge.

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