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AbgeltungsteuerAbgeltungsteuer im Fokus > Wissen, das sich auszahlt

FAQ

Bringt die Abgeltungsteuer Privatanlegern auch Vorteile?

Die Abgeltungsteuer bringt vor allem zwei Vorteile. Der wichtigste: Alle Anlageklassen werden einheitlich besteuert. Anleger können ihre Strategie also unabhängig von steuerlichen Erwägungen und unabhängig von der Anlagedauer umsetzen. In der Vergangenheit war das nicht der Fall. Der zweite Vorteil für Anleger liegt in der Vereinfachung der Besteuerung. Banken leiten seit dem 01.01.2009 die Kapitalertragsteuer pauschal und anonym an das Finanzamt weiter; die komplizierte Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung entfällt. Ausnahme: Anleger mit einem Steuersatz unter 25 Prozent können ihre Kapitalerträge weiterhin in der Einkommensteuererklärung vermerken. Sie bekommen dann die Differenz zwischen ihrem persönlichen Steuersatz und der 25-prozentigen Pauschale am Jahresende vom Finanzamt erstattet.

Macht es überhaupt noch Sinn, in Wertpapiere zu investieren?

Ob mit oder ohne Abgeltungsteuer: Wertpapiere bieten vor allem langfristig sehr gute Rendite-Aussichten, auf die Anleger auch im Hinblick auf die Vorsorge nicht verzichten sollten. Ein Beispiel: Aus 10.000 Euro werden nach 25 Jahren mit einer durchschnittlichen Verzinsung von acht Prozent nach wie vor weit mehr als 50.000 Euro - nach Steuern. Bei einer Verzinsung von durchschnittlich vier Prozent kann sich das Kapital im gleichen Zeitraum gerade einmal auf gut 22.000 Euro nach Steuern verdoppeln. Grundlegende Regeln von Zins- und Zinseszins gelten also nach wie vor. Je höher die Rendite, desto lohnender ein Investment.

Bei der Entscheidung für eine Kapitalanlage sind vor allem die Eckpfeiler Rendite, Risiko und Liquidität zu beachten. Durch die einheitliche Besteuerung der Kapitalerträge rücken diese Aspekte wieder stärker in den Vordergrund.

Alle Aktien und Fondsanteile, die noch in 2008 gekauft wurden, genießen beispielsweise Bestandschutz und können nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei veräußert werden.

Können Privatanleger Verluste aus Wertpapiergeschäften weiterhin steuerlich geltend machen?

Ja. Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren werden mit negativen Kapitalerträgen (Verlusten) verrechnet, wobei Verluste aus Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden können. Auch bereits aufgelaufene Verluste sind anrechenbar; sie werden automatisch in das Folgejahr vorgetragen.

Wer das nicht möchte - etwa, weil er Verluste und Gewinne bei unterschiedlichen Banken miteinander verrechnen möchte - kann jeweils bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei seiner Bank beantragen. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung werden Gewinne und Verluste aus Wertpapiergeschäften bei unterschiedlichen Banken verrechnet.

Was ist zu beachten, wenn man bei mehreren Banken Kunde ist?

Verluste steuerlich geltend machen können auch Anleger, die ihre Depots bei mehreren Banken führen. Dafür benötigen sie von ihrer Bank eine Verlustbescheinigung, die dem Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung vorzulegen ist. Die Verlustbescheinigung muss jeweils bis zum 15. Dezember eines Jahres bei der Depotbank beantragt werden.

Wie funktioniert der Kirchensteuerabzug?

Neben der Abgeltungsteuer können kirchensteuerpflichtige Kunden auch den Einbehalt der Kirchensteuer bei ihrer Bank beantragen. Für das Jahr 2009 konnten Kunden bis Ende 2008 bei comdirect einen Antrag einreichen. Wer diese Frist versäumt hat, kann seine Kirchensteuer wie bisher im Rahmen der persönlichen Einkommensteuererklärung abführen.

Bleibt der Freistellungsauftrag erhalten?

Bereits eingereichte Freistellungsaufträge gelten 2009 unverändert weiter. Der Freistellungsauftrag gilt für alle Konten und Depots bei einer Bank. Weitere Informationen finden Sie auf der Informationsseite zum Freistellungsauftrag.

Zahlen Privatanleger Abgeltungsteuer auf ausländische Wertpapiere?

Ausschlaggebend für die Besteuerung ausländischer Wertpapiere ist, ob das Depot im In- oder Ausland geführt wird. Kapitalerträge aus Auslandsaktien werden in Inlanddepots nach deutschen Recht versteuert - Anleger zahlen also Abgeltungsteuer. Hierzu wird die ausländische Währung am Tag des Kaufs und des Verkaufs in Euro umgerechnet, damit der tatsächliche Veräußerungsgewinn bestimmt werden kann.

Anders sieht es aus, wenn das Depot im Ausland geführt wird, denn ausländische Banken führen keine Abgeltungsteuer nach Deutschland ab. Dennoch schützt ein Depot im Ausland nicht vor dem Zugriff des Staates. Im Rahmen des "Welteinkommensprinzips" müssen die im Ausland erzielten Kapitalerträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Sie werden künftig wie inländische Kapitalerträge mit 25 Prozent besteuert, wobei bereits im Ausland gezahlte Quellensteuern eventuell angerechnet werden.

Welche Regeln gelten im Erbfall?

Wer Aktien oder Fondsanteile erbt, wird genauso besteuert wie der Erblasser. Für Kapitalerträge aus Anteilsscheinen, die bis zum 31.12.2008 erworben wurden, gilt Bestandschutz - solche Wertpapiere sind nach einer einjährigen Haltedauer auch vom Erben steuerfrei zu veräußern. Das heißt: Eine Erbschaft bedeutet kein Neuerwerb im Sinne des Abgeltungsteuergesetzes. Bei Zertifikaten, die nur einen sehr beschränkten Bestandsschutz genießen, gilt gleichfalls: Der Erbe versteuert zu den gleichen Bedingungen wie der Erblasser, der die Papiere einst gekauft hat.

Bleibt die Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten?

Ja, es besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Nichtveranlagungsbescheinigung einzureichen. In diesem Fall wird keine Abgeltungsteuer einbehalten.

Was ist zukünftig bei Depotüberträgen zu beachten?

Es gibt zukünftig drei verschiedene Arten von Depotüberträgen:

a) Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel
Überträgt der Anleger im Inland seine Wertpapiere auf ein eigenes Depot bei einem anderen Kreditinstitut, so hat dies keine steuerlichen Auswirkungen.

b) Unentgeltlicher Depotübertrag mit Gläubigerwechsel
Anleger, die ihr Portfolio oder Teile daraus als Schenkung an Dritte übertragen, zahlen keine Abgeltungsteuer. Allerdings müssen sie ihre Bank darüber informieren, dass es sich um eine unentgeltliche Schenkung handelt. Die Bank führt dann keine Abgeltungsteuer ab. Sie ist jedoch verpflichtet, die Übertragung dem Finanzamt anzuzeigen.

c) Steuerrelevanter Depotübertrag mit Gläubigerwechsel
Wer sein Depot oder Werte aus seinem Depot gegen Zahlung an Dritte überträgt, muss seiner Bank einen "entgeltlichen" Depotübertrag melden. Der Depotübertrag wird dann wie eine Veräußerung behandelt. Dementsprechend ist die Bank verpflichtet, Abgeltungsteuer an das Finanzamt abzuführen. Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Börsenpreis zum Zeitpunkt des Übertrags abzüglich der Anschaffungskosten. Können die echten Anschaffungskosten nicht ermittelt werden, werden als Kapitalertrag 30 Prozent des Erlöses angenommen (Ersatzbemessungsgrundlage).

Fallen Währungsgeschäfte auch unter die Abgeltungsteuer?

Sorten und Devisen gelten als eigene Wirtschaftsgüter. Entsprechend zählen Erträge aus der Veräußerung von Fremdwährungen nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen - und unterliegen somit auch nicht der Abgeltungsteuer. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung müssen sie gesondert aufgeführt werden. Achtung: Der Verkauf von Fremdwährungsanleihen unterliegt jedoch der Abgeltungsteuer, einschließlich der Währungsgewinne bzw. -verluste.

Sind Steuerausländer von der Abgeltungsteuer befreit?

Wer in Deutschland weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt angemeldet hat, zahlt in der Regel keine Abgeltungsteuer. Ob und in welcher Höhe Steuerausländer die in Deutschland erzielten Kapitalerträge versteuern müssen, hängt von den Besteuerungsvorschriften im Wohnsitzland oder gegebenenfalls von bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen ab.
Inländische Dividenden sind nicht steuerbefreit. Sie unterliegen der Abgeltungsteuer.

Welcher Zeitpunkt ist bei Ausschüttungen von Zertifikaten relevant?

Für die steuerliche Bewertung von Zertifikaten ist ausschließlich der Tag relevant, an dem zum Beispiel Zinskupons ausbezahlt werden - also der Tag der tatsächlichen Ausschüttung. Die Berechnung der Abgeltungsteuer bezieht sich dementsprechend auf den Zahlungszeitpunkt. Der Bewertungszeitpunkt ist für die steuerliche Betrachtung nicht relevant.
Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab. Die Rechtsgrundlagen für die Besteuerung von Kapitaleinkünften können sich ändern. Die comdirect bank AG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen auf dem Gebiet des Steuerrechts. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine persönliche Steuer- oder Rechtsberatung.

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Letzte Änderungen

  • 15.12.2008
    Das Infoblatt "Abgeltungsteuer im Überblick" wurde aktualisiert.
 

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