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ZweitDepot

Kostenlose Depotführung

Das ZweitDepot kann zusätzlich zu einem comdirectDepot eröffnet werden und ist unbefristet kostenlos, solange es ein erstes Depot gibt.

Bequemer Online-Wertpapierübertrag zwischen den Depots

Bestände aus Ihrem ersten Depot können Sie ganz einfach per TAN-Verfahren in das ZweitDepot übertragen. In der Regel stehen die Bestände innerhalb von 1 bis 2 Tagen in der anderen Depotverbindung zur Verfügung.

Eigenständige Kundenverbindung mit kostenlosem Verrechnungskonto

Das ZweitDepot ist eine eigene Kontoverbindung, die vollständig getrennt von der ersten Kundenverbindung geführt wird. Technisch ist es daher notwendig, dass Sie eine separate Kontonummer mit PIN und TAN erhalten.

Mehr Spielraum im Hinblick auf die Abgeltungsteuer

Bei der Veräußerung von Wertpapieranteilen mit derselben Wertpapier- kennnummer gilt steuerrechtlich die Fifo-Regelung (first in/first out). Danach werden zuerst angeschaffte Anteile (first in) auch zuerst wieder aus dem Depot veräußert (first out). Mit einem ZweitDepot können neue Bestände der Übersicht halber von alten Beständen getrennt werden.

Beispiele:
  • Ein Anleger zahlt bereits seit Jahren in einen Wertpapiersparplan ein und möchte diesen auch langfristig weiter besparen. Anteile, die vor 2009 erworben wurden, genießen nach einer einjährigen Haltedauer steuerlichen Bestandsschutz. Für alle Anteile, die ab 2009 gekauft werden, greift bei Veräußerung die Abgeltungsteuer auf Kursgewinne.
  • Es kann sinnvoll sein, zuletzt erworbene Anteile zuerst zu verkaufen. Zum Beispiel, wenn bei stark gefallenen Börsenkursen zunächst abgeltungsteuerpflichtige Anteile veräußert werden sollen, um Verluste mit anderen Gewinnen verrechnen zu können.
  • Die Bestandstrennung lässt Ihnen jederzeit die Wahl, zuerst die steuerfreien oder die steuerpflichtigen Wertpapieranteile zu verkaufen.
Die Bestandstrennung mit einem ZweitDepot ist nicht zwingend erforderlich und kann bei Bedarf jederzeit erfolgen.
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Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab. Die Rechtsgrundlagen für die Besteuerung von Kapitaleinkünften können sich ändern. Die comdirect bank AG übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen auf dem Gebiet des Steuerrechts. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine persönliche Steuer- oder Rechtsberatung.