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ROUNDUP: Nürburgring vor Insolvenz - Beck kritisiert EU-Kommission
MAINZ (dpa-AFX) - Der Nürburgring in Rheinland-Pfalz steht vor der Insolvenz. Dies teilte Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) am Mittwoch in Mainz mit. Beck bat die staatliche Besitzgesellschaft Nürburgring GmbH, von sich aus ein Insolvenzverfahren einzuleiten. Er rechnet für Montag oder Dienstag mit dem Beginn des Verfahrens.
Die EU-Kommission hat für eine Finanzspritze von Rheinland-Pfalz an die staatliche Besitzgesellschaft am Ring mehr Prüfbedarf angemeldet und auf ein Problem hingewiesen. Die zu 90 Prozent landeseigene Nürburgring GmbH braucht aber dringend Geld. Der Nürburgring ist vor allem als Veranstaltungsort von Formel-1-Rennen und des Musikfestivals 'Rock am Ring' bekannt.
Mit einer Insolvenz würden sich auch die politischen Probleme bei der Entwicklung des Nürburgrings fortsetzen: Beck steht bereits in der Kritik, weil seine frühere SPD-Alleinregierung rund 330 Millionen Euro in den Bau eines Freizeitparks am Ring gesteckt hatte und das Prestigeprojekt inzwischen kriselt.
Der Regierungschef übte scharfe Kritik an Brüssel, weil die Kommission die Rettungsbeihilfe nicht genehmigt habe wegen Bedenken im Hauptverfahren um die 524 Millionen Euro: 'Das ist eine Vorgehensweise der EU-Kommission, die ich für bedenkenswert halte', sagte er. Und fügte hinzu: 'Das ist eine bittere Wahrheit, ist auch ein Stück Rechtsgeschichte, das da geschrieben wird.'
Der Vertreter des Landes soll nun in der Gesellschafterversammlung dafür eintreten, dass die Nürburgring GmbH von sich aus ein Verfahren wegen drohender Zahlungsunfähigkeit einleitet, teilte die Landesregierung mit. Die EU-Kommission habe nach zunächst positiven Signalen Ende vergangener Woche erklärt, dass vor dem 30. Juli möglicherweise keine positive Entscheidung über den Antrag auf Rettungsbeihilfe ergehen werde.
Mit dem bisherigen Pächter, der Nürburgring Automotive GmbH, habe man sich unterdessen darauf geeinigt, dass Besitz und Betrieb zum 31. Oktober 2012 an die Nürburgring GmbH zurückfallen. Streitfragen sollen in einem Schiedsverfahren geklärt werden./vr/löb/DP/nmu
Quelle: dpa-AFX
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