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Di, 17.07.1212:19

ROUNDUP: Reform der Stromsteuer-Ausnahmen für Industrie

BERLIN (dpa-AFX) - Rund 25.000 energieintensive Betriebe können auch künftig mit Entlastungen bei der Stromsteuer rechnen. Voraussetzung ist, dass sie ihren Verbrauch besser steuern und ab 2015 jährlich 1,3 Prozent Energie einsparen. Das geht aus dem Referentenwurf für Steuerbegünstigungen im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Da bisherige Begünstigungen von der EU-Kommission nur bis Ende des Jahres genehmigt worden waren, musste eine Neuregelung gefunden werden. Dem Bund entgehen durch die Regelung Einnahmen bei den Energiesteuern von 2,3 Milliarden Euro pro Jahr. Die Grünen kritisierten die Einsparvorgaben als zu gering.

'Das Energiesparziel von jährlich 1,3 Prozent ist lasch und wurde auch in den vergangen Jahren bereits ohne besondere Anstrengungen erreicht', sagte die Grünen-Obfrau im Bundestags-Finanzausschuss, Lisa Paus. Falls die Branche das Ziel doch verfehle, werde der sogenannte Spitzenausgleich trotzdem zu 60 Prozent ausgezahlt. 'Während Haushalte und Dienstleistungsunternehmen den vollen Steuersatz auf Strom und Gas bezahlen müssen, verschenkt die Regierung weiterhin große Steuerrabatte an die Industrie.'

Die Begünstigungen bei Strom- und Energiesteuer waren von der rot-grünen Bundesregierung mit der ökologischen Steuerreform 1999 verankert worden. Ziel der schwarz-gelben Bundesregierung ist es, dass die Industrie durch die Energiewende nicht zu stark belastet wird. Daher gibt es auch Ausnahmen bei den Kosten zur Förderung erneuerbarer Energien und bei den Netzentgelten. Weil diese Kosten somit auf weniger Schultern verteilt werden müssen, steigt entsprechend die Belastung für die anderen Stromverbraucher.

Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) hatte jüngst Probleme eingeräumt, das Einsparziel von 10 Prozent beim Stromverbrauch bis 2020 noch zu schaffen. Allerdings hatte die Bundesregierung auch ambitionierte Einsparvorschläge der EU-Kommission verwässert./ir/DP/jha

Quelle: dpa-AFX

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