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Di, 31.07.1214:15

Schäuble will superschnellen Börsen-Handel strenger regulieren

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung macht ernst mit strengeren Regeln für den superschnellen Computerhandel an Börsen. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) will die Risiken durch den sogenannten Hochfrequenzhandel eindämmen, ohne solche Geschäfte komplett zu verbieten. Geplant ist unter anderem eine Zulassungspflicht für Hochfrequenzhändler. Nach einem am Dienstag bekanntgewordenen Gesetzentwurf sollen diese künftig der Kontrolle der obersten Finanzaufsicht BaFin unterstellt werden. Damit werde eine bisher bestehende Aufsichtslücke geschlossen, heißt es.

Beim automatisierten Hochfrequenzhandel werden Computer mit komplizierten Formeln und mathematischen Algorithmen gefüttert. Der superschnelle Handel per Auto-Pilot gilt als ein Auslöser vieler Börsen-Turbulenzen. Innerhalb von Millisekunden werden Aktien gekauft und wieder verkauft, um minimale Kursdifferenzen zu nutzen und Milliarden zu bewegen. Der stark gewachsene 'Algo-Handel' macht Kettenreaktionen und Betrugsfälle wahrscheinlicher. Fallen Kurse, zieht dies weitere Verkaufswellen nach sich, was Panik auslösen kann.

Politikern und Regulierern auch auf EU- und internationaler Ebene ist der von Computern gesteuerte Handel mit Aktien, Anleihen und Geld seit langem ein Dorn im Auge. Die EU-Kommission hatte im Oktober Vorschläge gemacht. Union und FDP hatten zuletzt dafür plädiert, dass Deutschland bei der Regulierung vorprescht und so Druck macht.

Laut dem Gesetzentwurf, mit dem sich das Bundeskabinett nach der Sommerpause befassen soll, sind strengere Anforderungen an den Hochfrequenzhandel geplant. Die dort tätigen Wertpapierdienstleister und Fondsgesellschaften müssen ihre Handelssysteme künftig so ausgestalten, dass Marktstörungen unterbleiben. Extremszenarien, bei denen in der Vergangenheit innerhalb weniger Minuten gravierende Marktausschläge vorkamen, sollen so verhindert werden.

Der Gesetzentwurf enthält zudem eine Klarstellung zum Begriff der Marktmanipulation. Nicht auf einen Geschäftsabschluss gerichtete Aktivitäten, die das Funktionieren der Handelssysteme stören oder verzögern oder andere Handelsteilnehmer täuschen, sollen künftig bestraft werden. Ferner sollen Börsenbetreiber von Handelsteilnehmern für eine exzessive Nutzung der Systeme eine Gebühr verlangen können.

Eingeführt werden soll den Angaben zufolge zudem eine sogenannte Mindestpreisänderungsgröße. Damit soll dem Trend zu immer kleineren Preisanpassungen und damit immer mehr Geschäftsabschlüssen entgegengewirkt werden. Um Ausweichreaktionen zu verhindern, sollen die Regelungen auch für andere Plattformen gelten./sl/DP/hbr

Quelle: dpa-AFX